Verfassung des Kantons Uri
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Artikel 110
Zuständigkeit der Stimmberechtigten 1 Die Stimmberechtigten sind zuständig: * a) Rechtsvorschriften zu beschliessen b) den Voranschlag und die Rechnung der Gemeinde zu verabschieden c) die Abgaben der Gemeinde festzulegen d) * … e) * die Landräte, den Gemeinderat, den Schulrat und den Sozialrat und, sofern keine Kirchgemeinde besteht, den Ortspfarrer zu wählen f) Ausscheidungsdekrete zu beschliessen g) Verträge über die Aufgabenteilung und die Vermögensausscheidung nach Artikel 107 zu beschliessen 2 Die Befugnisse nach Absatz 1 sind nicht übertragbar, soweit die besondere Gesetzgebung nichts anderes bestimmt. Artikel 111 * Gemeinderat 1 Der Gemeinderat besteht aus dem Präsidium und mindestens vier weiteren Mitgliedern. Die Gemeindeordnung bestimmt die Zahl der Mitglieder. 2 Das Nähere regeln das Gemeindegesetz und die besondere Gesetzgebung. Artikel 112 * Schulrat 1 Sofern die Gemeinde einen Schulrat einsetzt, besteht er aus dem Präsidium und mindestens vier weiteren Mitgliedern. Die Gemeindeordnung bestimmt die Zahl der Mitglieder. 2 Das Nähere regeln das Gemeindegesetz und die besondere Gesetzgebung. Artikel 113 * Sozialrat 1 Sofern die Gemeinde einen Sozialrat einsetzt, besteht er aus dem Präsidium und mindestens vier weiteren Mitgliedern. Die Gemeindeordnung bestimmt die Zahl der Mitglieder. 2 Das Nähere regeln das Gemeindegesetz und die besondere Gesetzgebung. 7.3.3 Die Kirchgemeinde Artikel 114 * Zuständigkeit der Stimmberechtigten 1 Die Stimmberechtigten haben die gleichen Befugnisse wie jene der Einwohnergemeinde, jedoch beschränkt auf kirchliche Angelegenheiten. 2 Sie wählen den Kirchenrat und den Ortspfarrer.
Artikel 110
Zuständigkeit der Stimmberechtigten 1 Die Stimmberechtigten sind zuständig: * a) Rechtsvorschriften zu beschliessen b) den Voranschlag und die Rechnung der Gemeinde zu verabschieden c) die Abgaben der Gemeinde festzulegen d) * … e) * die Landräte, den Gemeinderat, den Schulrat und den Sozialrat und, sofern keine Kirchgemeinde besteht, den Ortspfarrer zu wählen f) Ausscheidungsdekrete zu beschliessen g) Verträge über die Aufgabenteilung und die Vermögensausscheidung nach Artikel 107 zu beschliessen 2 Die Befugnisse nach Absatz 1 sind nicht übertragbar, soweit die besondere Gesetzgebung nichts anderes bestimmt. Artikel 111 * Gemeinderat 1 Der Gemeinderat besteht aus dem Präsidium und mindestens vier weiteren Mitgliedern. Die Gemeindeordnung bestimmt die Zahl der Mitglieder. 2 Das Nähere regeln das Gemeindegesetz und die besondere Gesetzgebung. Artikel 112 * Schulrat 1 Sofern die Gemeinde einen Schulrat einsetzt, besteht er aus dem Präsidium und mindestens vier weiteren Mitgliedern. Die Gemeindeordnung bestimmt die Zahl der Mitglieder. 2 Das Nähere regeln das Gemeindegesetz und die besondere Gesetzgebung. Artikel 113 * Sozialrat 1 Sofern die Gemeinde einen Sozialrat einsetzt, besteht er aus dem Präsidium und mindestens vier weiteren Mitgliedern. Die Gemeindeordnung bestimmt die Zahl der Mitglieder. 2 Das Nähere regeln das Gemeindegesetz und die besondere Gesetzgebung. 7.3.3 Die Kirchgemeinde Artikel 114 * Zuständigkeit der Stimmberechtigten 1 Die Stimmberechtigten haben die gleichen Befugnisse wie jene der Einwohnergemeinde, jedoch beschränkt auf kirchliche Angelegenheiten. 2 Sie wählen den Kirchenrat und den Ortspfarrer.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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