Übereinkommen über den Bau und Betrieb einer europäischen Synchrotronstrahlungsanlage
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 5 Finanzierung
1. Jede Vertragspartei verpflichtet sich, den Mitgliedern, für die sie verantwortlich ist, einen jährlichen Zuschuss zu gewähren, der ihre Beiträge an die Kosten der Gesellschaft deckt. 2. Die Baukosten nach Absatz 3 beziehen sich auf eine Anlage mit dreissig Strahlrohren, deren Zielspezifikationen in Anhang 2 festgelegt sind. Die Bauzeit wird in zwei Phasen unterteilt. Während der Phase I errichtet die Gesellschaft die Synchrotronstrahlungsquelle und mindestens sieben Strahlrohre und nimmt sie in Betrieb. Während der Phase II betreibt das Unternehmen die Quelle und nimmt nacheinander die übrigen Strahlrohre in Betrieb. Es wird erwartet, dass Phase I nicht länger als sechseinhalb Jahre nach dem Tag des Baubeginns dauert. Sie endet an dem Tag, den der Rat unter Berücksichtigung der in Anhang 2 enthaltenen Zielspezifikation festlegt, oder an dem Tag, an dem die in Absatz 4 Buchstabe a) bestimmte Kostengrenze erreicht ist, je nachdem, welcher Tag früher eintritt. Es wird erwartet, dass Phase II nach dem Ende der Phase I weitere viereinhalb Jahre dauert. 3. Die «Baukosten» sind die Summe: a) sämtlicher Ausgaben während der Phase I; b) desjenigen Teiles der Ausgaben während der Phase II, der dem Abschluss der Inbetriebnahme der Quelle, dem Bau der übrigen Strahlrohre und der entsprechenden Änderung der Quelle zugerechnet wird. 4. Die Baukosten dürfen, gerechnet zu den Preisen vom 1. Januar 1987, folgende Beträge nicht übersteigen: a) während der Phase I 2,2 Milliarden Französische Francs; b) während der Phase II 400 Millionen Französische Francs. 5. Eine Aufstellung der geschätzten jährlich anfallenden Kosten ist als Anhang 3 beigefügt. 6. Der Rat überprüft wenigstens einmal jährlich die tatsächlichen und die vorausgeschätzten Baukosten. Gewinnt der Rat zu irgendeinem Zeitpunkt den Eindruck, dass die Quelle und die Strahlrohre unter Berücksichtigung der in Absatz 4 festgelegten Kostengrenzen und der in Anhang 2 enthaltenen Zielspezifikationen möglicherweise nicht zufriedenstellend fertiggestellt werden, so legt der Rat auf Anraten des Generaldirektors Massnahmen zur Eindämmung der Kosten fest, um sicherzustellen, dass die Grenzen nicht überschritten werden. 7. Unter aussergewöhnlichen Umständen kann der Rat durch einstimmigen Beschluss eine Änderung der Baukosten genehmigen.
Art. 5 Finanzierung
1. Jede Vertragspartei verpflichtet sich, den Mitgliedern, für die sie verantwortlich ist, einen jährlichen Zuschuss zu gewähren, der ihre Beiträge an die Kosten der Gesellschaft deckt. 2. Die Baukosten nach Absatz 3 beziehen sich auf eine Anlage mit dreissig Strahlrohren, deren Zielspezifikationen in Anhang 2 festgelegt sind. Die Bauzeit wird in zwei Phasen unterteilt. Während der Phase I errichtet die Gesellschaft die Synchrotronstrahlungsquelle und mindestens sieben Strahlrohre und nimmt sie in Betrieb. Während der Phase II betreibt das Unternehmen die Quelle und nimmt nacheinander die übrigen Strahlrohre in Betrieb. Es wird erwartet, dass Phase I nicht länger als sechseinhalb Jahre nach dem Tag des Baubeginns dauert. Sie endet an dem Tag, den der Rat unter Berücksichtigung der in Anhang 2 enthaltenen Zielspezifikation festlegt, oder an dem Tag, an dem die in Absatz 4 Buchstabe a) bestimmte Kostengrenze erreicht ist, je nachdem, welcher Tag früher eintritt. Es wird erwartet, dass Phase II nach dem Ende der Phase I weitere viereinhalb Jahre dauert. 3. Die «Baukosten» sind die Summe: a) sämtlicher Ausgaben während der Phase I; b) desjenigen Teiles der Ausgaben während der Phase II, der dem Abschluss der Inbetriebnahme der Quelle, dem Bau der übrigen Strahlrohre und der entsprechenden Änderung der Quelle zugerechnet wird. 4. Die Baukosten dürfen, gerechnet zu den Preisen vom 1. Januar 1987, folgende Beträge nicht übersteigen: a) während der Phase I 2,2 Milliarden Französische Francs; b) während der Phase II 400 Millionen Französische Francs. 5. Eine Aufstellung der geschätzten jährlich anfallenden Kosten ist als Anhang 3 beigefügt. 6. Der Rat überprüft wenigstens einmal jährlich die tatsächlichen und die vorausgeschätzten Baukosten. Gewinnt der Rat zu irgendeinem Zeitpunkt den Eindruck, dass die Quelle und die Strahlrohre unter Berücksichtigung der in Absatz 4 festgelegten Kostengrenzen und der in Anhang 2 enthaltenen Zielspezifikationen möglicherweise nicht zufriedenstellend fertiggestellt werden, so legt der Rat auf Anraten des Generaldirektors Massnahmen zur Eindämmung der Kosten fest, um sicherzustellen, dass die Grenzen nicht überschritten werden. 7. Unter aussergewöhnlichen Umständen kann der Rat durch einstimmigen Beschluss eine Änderung der Baukosten genehmigen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file it