Propose a change

Gewässerschutzgesetz (GSchG) vom 15. Mai 2003

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 39 Erhaltung von Grundwasservorkommen

1) Bei allen wasserbaulichen Massnahmen wie Flussbau, Drainagen oder Wasserentnahmen sind die Grundwasservorkommen in Bezug auf Menge und Qualität zu schützen. 2) Die Regierung sorgt dafür, dass aus einem Grundwasservorkommen langfristig nicht mehr Wasser entnommen wird, als ihm zufliesst. Kurzfristig darf mehr Wasser entnommen werden, sofern dadurch die Qualität des Grundwassers, und die Vegetation nicht beeinträchtigt werden. 3) Ist ein Grundwasservorkommen durch übermässige Entnahme oder durch eine verringerte Speisung beeinträchtigt, so sorgt die Regierung für eine möglichst weitgehende Verbesserung des Zustands durch flussbauliche Massnahmen, Verminderung der Entnahmewassermenge, künstliche Anreicherung oder andere Massnahmen. 4) Grundwasservorkommen dürfen nicht dauernd miteinander verbunden werden, wenn dadurch Menge oder Qualität des Grundwassers beeinträchtigt werden können. 5) Speichervolumen und Durchfluss nutzbarer Grundwasservorkommen dürfen durch Einbauten nicht wesentlich und dauernd verringert werden. 6) Wird der Grundwasserspiegel auf einer Fläche von mehr als 5 000 m² und länger als zwei Jahre verändert, bedarf dies der Bewilligung der Regierung. 7) Die Entwässerung eines Gebietes, durch die der Grundwasserspiegel eines Natur- oder Landschaftsschutzgebietes dauernd abgesenkt wird, ist untersagt. Vorbehalten bleiben Entwässerungen zur Sicherung von Hangrutschungen.

Your change, as a redline

Art. 39 Erhaltung von Grundwasservorkommen

1) Bei allen wasserbaulichen Massnahmen wie Flussbau, Drainagen oder Wasserentnahmen sind die Grundwasservorkommen in Bezug auf Menge und Qualität zu schützen. 2) Die Regierung sorgt dafür, dass aus einem Grundwasservorkommen langfristig nicht mehr Wasser entnommen wird, als ihm zufliesst. Kurzfristig darf mehr Wasser entnommen werden, sofern dadurch die Qualität des Grundwassers, und die Vegetation nicht beeinträchtigt werden. 3) Ist ein Grundwasservorkommen durch übermässige Entnahme oder durch eine verringerte Speisung beeinträchtigt, so sorgt die Regierung für eine möglichst weitgehende Verbesserung des Zustands durch flussbauliche Massnahmen, Verminderung der Entnahmewassermenge, künstliche Anreicherung oder andere Massnahmen. 4) Grundwasservorkommen dürfen nicht dauernd miteinander verbunden werden, wenn dadurch Menge oder Qualität des Grundwassers beeinträchtigt werden können. 5) Speichervolumen und Durchfluss nutzbarer Grundwasservorkommen dürfen durch Einbauten nicht wesentlich und dauernd verringert werden. 6) Wird der Grundwasserspiegel auf einer Fläche von mehr als 5 000 m² und länger als zwei Jahre verändert, bedarf dies der Bewilligung der Regierung. 7) Die Entwässerung eines Gebietes, durch die der Grundwasserspiegel eines Natur- oder Landschaftsschutzgebietes dauernd abgesenkt wird, ist untersagt. Vorbehalten bleiben Entwässerungen zur Sicherung von Hangrutschungen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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