Propose a change

Gewässerschutzgesetz (GSchG) vom 15. Mai 2003

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 41b Frist zur Erreichung der Umweltziele

1) Die Umweltziele gemäss Art. 41a Abs. 1 Bst. b, Art. 41a Abs. 2 Bst. b und Art. 41a Abs. 3 Bst. d sind vorbehaltlich Abs. 2 bis zum 1. Mai 2021 zu erreichen. 2) Die Regierung kann die Frist nach Abs. 1 im Einzelfall verlängern, wenn keine weitere Verschlechterung des Gewässerzustands eintritt und: a) die notwendigen Verbesserungen des Gewässerzustands aufgrund der natürlichen Gegebenheiten nicht fristgerecht erreicht werden können; b) die nach Art. 41n vorgesehenen Massnahmen nur schrittweise in einem längeren Zeitraum technisch durchführbar sind; oder c) die Massnahmen bei Einhaltung der Frist unverhältnismässig hohe Kosten verursachen würden. 3) Fristverlängerungen nach Abs. 2 dürfen die Verwirklichung der in Art. 41a festgelegten Ziele in anderen Gewässern nicht dauerhaft ausschliessen oder gefährden und müssen mit sonstigen Rechtsvorschriften vereinbar sein. 4) Die Frist kann höchstens zweimal um sechs Jahre verlängert werden, es sei denn, die Ziele lassen sich aufgrund der natürlichen Gegebenheiten nicht innerhalb dieses Zeitraums erreichen.

Your change, as a redline

Art. 41b Frist zur Erreichung der Umweltziele

1) Die Umweltziele gemäss Art. 41a Abs. 1 Bst. b, Art. 41a Abs. 2 Bst. b und Art. 41a Abs. 3 Bst. d sind vorbehaltlich Abs. 2 bis zum 1. Mai 2021 zu erreichen. 2) Die Regierung kann die Frist nach Abs. 1 im Einzelfall verlängern, wenn keine weitere Verschlechterung des Gewässerzustands eintritt und: a) die notwendigen Verbesserungen des Gewässerzustands aufgrund der natürlichen Gegebenheiten nicht fristgerecht erreicht werden können; b) die nach Art. 41n vorgesehenen Massnahmen nur schrittweise in einem längeren Zeitraum technisch durchführbar sind; oder c) die Massnahmen bei Einhaltung der Frist unverhältnismässig hohe Kosten verursachen würden. 3) Fristverlängerungen nach Abs. 2 dürfen die Verwirklichung der in Art. 41a festgelegten Ziele in anderen Gewässern nicht dauerhaft ausschliessen oder gefährden und müssen mit sonstigen Rechtsvorschriften vereinbar sein. 4) Die Frist kann höchstens zweimal um sechs Jahre verlängert werden, es sei denn, die Ziele lassen sich aufgrund der natürlichen Gegebenheiten nicht innerhalb dieses Zeitraums erreichen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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