Propose a change

Gewässerschutzgesetz (GSchG) vom 15. Mai 2003

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 41c Einstufung oberirdischer Gewässer als künstlich oder erheblich verändert

1) Oberirdische Gewässer können von der Regierung als künstlich oder erheblich verändert eingestuft werden, wenn: a) die zur Erreichung eines guten ökologischen Zustands erforderlichen Änderungen der hydromorphologischen Merkmale des Gewässers signifikante negative Auswirkungen hätten auf: 1. die Umwelt insgesamt; 2. Tätigkeiten, zu deren Zweck das Wasser gespeichert oder entnommen wird, wie Stromerzeugung oder Bewässerung; 3. die Wasserregulierung, den Schutz vor Überflutungen, die Landentwässerung; oder 4. andere ebenso wichtige nachhaltige Entwicklungstätigkeiten des Menschen; und b) die nutzbringenden Ziele, denen die künstlichen oder veränderten Merkmale des Gewässers dienen, nicht in sinnvoller Weise durch andere Mittel erreicht werden können. Diese anderen Mittel müssen: 1. technisch durchführbar sein; 2. jedenfalls eine wesentlich bessere Umweltoption darstellen; und 3. keine unverhältnismässigen Kosten verursachen. 2) Die Einstufung eines Gewässers gemäss Abs. 1 darf die Verwirklichung der in Art. 41a festgelegten Ziele in anderen Gewässern nicht dauerhaft ausschliessen oder gefährden. 3) Die Einstufung gemäss Abs. 1 und die Gründe dafür sind im Bewirtschaftungsplan (Art. 41q) darzulegen und alle sechs Jahre zu überprüfen.

Your change, as a redline

Art. 41c Einstufung oberirdischer Gewässer als künstlich oder erheblich verändert

1) Oberirdische Gewässer können von der Regierung als künstlich oder erheblich verändert eingestuft werden, wenn: a) die zur Erreichung eines guten ökologischen Zustands erforderlichen Änderungen der hydromorphologischen Merkmale des Gewässers signifikante negative Auswirkungen hätten auf: 1. die Umwelt insgesamt; 2. Tätigkeiten, zu deren Zweck das Wasser gespeichert oder entnommen wird, wie Stromerzeugung oder Bewässerung; 3. die Wasserregulierung, den Schutz vor Überflutungen, die Landentwässerung; oder 4. andere ebenso wichtige nachhaltige Entwicklungstätigkeiten des Menschen; und b) die nutzbringenden Ziele, denen die künstlichen oder veränderten Merkmale des Gewässers dienen, nicht in sinnvoller Weise durch andere Mittel erreicht werden können. Diese anderen Mittel müssen: 1. technisch durchführbar sein; 2. jedenfalls eine wesentlich bessere Umweltoption darstellen; und 3. keine unverhältnismässigen Kosten verursachen. 2) Die Einstufung eines Gewässers gemäss Abs. 1 darf die Verwirklichung der in Art. 41a festgelegten Ziele in anderen Gewässern nicht dauerhaft ausschliessen oder gefährden. 3) Die Einstufung gemäss Abs. 1 und die Gründe dafür sind im Bewirtschaftungsplan (Art. 41q) darzulegen und alle sechs Jahre zu überprüfen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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