Propose a change

Gewässerschutzgesetz (GSchG) vom 15. Mai 2003

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 41q Bewirtschaftungsplan

1) Die Regierung erlässt bis zum 1. Mai 2016 einen Bewirtschaftungsplan und veröffentlicht diesen in geeigneter Weise. 2) Der Bewirtschaftungsplan hat zu enthalten: a) die in Anhang VII der Richtlinie 2000/60/EG genannten Informationen; b) eine Zusammenfassung der Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers einschliesslich einer Erklärung, wie Überschreitungen der gemäss Art. 8 Abs. 2 Bst. e festgelegten Grenzwerte bei der Beurteilung Rechnung getragen wurde; c) die gemäss Art. 8 Abs. 2 Bst. e für das Grundwasser festgelegten Grenzwerte einschliesslich einer Zusammenfassung der in Art. 5 Abs. 4 und 5 der Richtlinie 2006/118/EG sowie in Anhang II Teil C dieser Richtlinie genannten Informationen; und d) weitere Vorgaben gemäss den massgebenden EWR-Rechtsvorschriften. 3) Der Bewirtschaftungsplan ist spätestens bis zum 1. Mai 2021 und danach alle sechs Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. 4) Die nach Abs. 3 aktualisierten Bewirtschaftungspläne haben insbesondere auch die in Art. 3 Abs. 5 der Richtlinie 2008/105/EG genannten Informationen zu enthalten. 5) Die aktualisierten Bewirtschaftungspläne sind der Öffentlichkeit elektronisch zugänglich zu machen.

Your change, as a redline

Art. 41q Bewirtschaftungsplan

1) Die Regierung erlässt bis zum 1. Mai 2016 einen Bewirtschaftungsplan und veröffentlicht diesen in geeigneter Weise. 2) Der Bewirtschaftungsplan hat zu enthalten: a) die in Anhang VII der Richtlinie 2000/60/EG genannten Informationen; b) eine Zusammenfassung der Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers einschliesslich einer Erklärung, wie Überschreitungen der gemäss Art. 8 Abs. 2 Bst. e festgelegten Grenzwerte bei der Beurteilung Rechnung getragen wurde; c) die gemäss Art. 8 Abs. 2 Bst. e für das Grundwasser festgelegten Grenzwerte einschliesslich einer Zusammenfassung der in Art. 5 Abs. 4 und 5 der Richtlinie 2006/118/EG sowie in Anhang II Teil C dieser Richtlinie genannten Informationen; und d) weitere Vorgaben gemäss den massgebenden EWR-Rechtsvorschriften. 3) Der Bewirtschaftungsplan ist spätestens bis zum 1. Mai 2021 und danach alle sechs Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. 4) Die nach Abs. 3 aktualisierten Bewirtschaftungspläne haben insbesondere auch die in Art. 3 Abs. 5 der Richtlinie 2008/105/EG genannten Informationen zu enthalten. 5) Die aktualisierten Bewirtschaftungspläne sind der Öffentlichkeit elektronisch zugänglich zu machen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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