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Change 1
As published
Art. 76 Weitere Befugnisse
1 Der Kantonsrat:
a. übt die Oberaufsicht aus über alle Behörden und Organe, die kantonale Aufgaben wahrnehmen;
b. kann den Departementen ständige beratende Fachkommissionen beigeben;
c. …
d. übt das Recht der Amnestie und, soweit es durch Gesetz nicht dem Regierungsrat übertragen ist, der Begnadigung aus;
e. befindet über Beschwerden und Petitionen im Rahmen seiner Zuständigkeit;
f. entscheidet über Kompetenzkonflikte, soweit nicht ein Gericht zuständig ist;
g. übt die den Kantonen in der Bundesverfassung eingeräumten Mitwirkungsrechte aus (Art. 86, 89, 89bis und 93 BV);
h. kann zu den Vernehmlassungen, die der Regierungsrat an Bundesbehörden richtet, Stellung nehmen.
2 Weitere Zuständigkeiten können dem Kantonsrat durch Gesetz eingeräumt werden.
3 Durch die Gesetzgebung ist die Erteilung wichtiger Konzessionen dem Kantonsrat zu übertragen.
Aufgehoben in der Volksabstimmung vom 6. Juni 1993, mit Wirkung seit 18. Juni 1993. Gewährleistungsbeschluss vom 9. Juni 1994 (BBl 1994 III 319 Art. 1 Ziff. 1; 1993 IV 465).
[BS 1 3; AS 1949 1511, 1977 807 2228]. Den genannten Bestimmungen entsprechen heute die Art. 45, 136, 140, 141, 151, 159, 160 und 165 der BV vom 18. April 1999 (SR 101).
Your change, as a redline
Art. 76 Weitere Befugnisse
1 Der Kantonsrat:
a. übt die Oberaufsicht aus über alle Behörden und Organe, die kantonale Aufgaben wahrnehmen;
b. kann den Departementen ständige beratende Fachkommissionen beigeben;
c. …
d. übt das Recht der Amnestie und, soweit es durch Gesetz nicht dem Regierungsrat übertragen ist, der Begnadigung aus;
e. befindet über Beschwerden und Petitionen im Rahmen seiner Zuständigkeit;
f. entscheidet über Kompetenzkonflikte, soweit nicht ein Gericht zuständig ist;
g. übt die den Kantonen in der Bundesverfassung eingeräumten Mitwirkungsrechte aus (Art. 86, 89, 89bis und 93 BV);
h. kann zu den Vernehmlassungen, die der Regierungsrat an Bundesbehörden richtet, Stellung nehmen.
2 Weitere Zuständigkeiten können dem Kantonsrat durch Gesetz eingeräumt werden.
3 Durch die Gesetzgebung ist die Erteilung wichtiger Konzessionen dem Kantonsrat zu übertragen.
Aufgehoben in der Volksabstimmung vom 6. Juni 1993, mit Wirkung seit 18. Juni 1993. Gewährleistungsbeschluss vom 9. Juni 1994 (BBl 1994 III 319 Art. 1 Ziff. 1; 1993 IV 465).
[BS 1 3; AS 1949 1511, 1977 807 2228]. Den genannten Bestimmungen entsprechen heute die Art. 45, 136, 140, 141, 151, 159, 160 und 165 der BV vom 18. April 1999 (SR 101).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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