Verordnung über den Großhandel und die Arzneimittelvermittlung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 3 Beschaffenheit, Größe und Einrichtung der Betriebsräume
(1) Die Betriebsräume müssen nach Art, Größe, Zahl, Lage, Zustand und Einrichtung einen ordnungsgemäßen Betrieb des Großhandels mit Arzneimitteln gewährleisten. (2) Die Betriebsräume müssen geeignete klimatische Verhältnisse aufweisen und sind durch geeignete Maßnahmen vor dem Zutritt Unbefugter zu schützen. (3) Die verwendeten Geräte sollen leicht zu reinigen sein und müssen instand gehalten werden. (4) Betriebsräume und deren Einrichtungen müssen regelmäßig gereinigt werden. Soweit in Betriebsräumen Arzneimittel umgefüllt, abgepackt oder gekennzeichnet werden, soll nach einem schriftlichen oder elektronischen Hygieneplan verfahren werden, in dem insbesondere folgendes festgelegt ist: 1. die Häufigkeit der Maßnahmen, 2. die durchzuführenden Reinigungsverfahren und die zu verwendenden Geräte und Hilfsmittel, 3. die mit der Aufsicht betrauten Personen.
§ 3 Beschaffenheit, Größe und Einrichtung der Betriebsräume
(1) Die Betriebsräume müssen nach Art, Größe, Zahl, Lage, Zustand und Einrichtung einen ordnungsgemäßen Betrieb des Großhandels mit Arzneimitteln gewährleisten. (2) Die Betriebsräume müssen geeignete klimatische Verhältnisse aufweisen und sind durch geeignete Maßnahmen vor dem Zutritt Unbefugter zu schützen. (3) Die verwendeten Geräte sollen leicht zu reinigen sein und müssen instand gehalten werden. (4) Betriebsräume und deren Einrichtungen müssen regelmäßig gereinigt werden. Soweit in Betriebsräumen Arzneimittel umgefüllt, abgepackt oder gekennzeichnet werden, soll nach einem schriftlichen oder elektronischen Hygieneplan verfahren werden, in dem insbesondere folgendes festgelegt ist: 1. die Häufigkeit der Maßnahmen, 2. die durchzuführenden Reinigungsverfahren und die zu verwendenden Geräte und Hilfsmittel, 3. die mit der Aufsicht betrauten Personen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.