Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 12b Erklärung zur Barrierefreiheit
(1) Die öffentlichen Stellen des Bundes veröffentlichen eine Erklärung zur Barrierefreiheit ihrer Websites oder mobilen Anwendungen. (2) Die Erklärung zur Barrierefreiheit enthält 1. für den Fall, dass ausnahmsweise keine vollständige barrierefreie Gestaltung erfolgt ist, a) die Benennung der Teile des Inhalts, die nicht vollständig barrierefrei gestaltet sind, b) die Gründe für die nicht barrierefreie Gestaltung sowie c) gegebenenfalls einen Hinweis auf barrierefrei gestaltete Alternativen, 2. eine unmittelbar zugängliche barrierefrei gestaltete Möglichkeit, elektronisch Kontakt aufzunehmen, um noch bestehende Barrieren mitzuteilen und um Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu erfragen, 3. einen Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 16, der a) die Möglichkeit, ein solches Schlichtungsverfahren durchzuführen, erläutert und b) die Verlinkung zur Schlichtungsstelle enthält. (3) Zu veröffentlichen ist die Erklärung zur Barrierefreiheit 1. auf Websites öffentlicher Stellen des Bundes, die nicht vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden: ab dem 23. September 2019, 2. auf Websites öffentlicher Stellen des Bundes, die nicht unter Nummer 1 fallen: ab dem 23. September 2020, 3. auf mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen des Bundes: ab dem 23. Juni 2021. (4) Die öffentliche Stelle des Bundes antwortet auf Mitteilungen oder Anfragen, die ihr aufgrund der Erklärung zur Barrierefreiheit übermittelt werden, spätestens innerhalb eines Monats.
§ 12b Erklärung zur Barrierefreiheit
(1) Die öffentlichen Stellen des Bundes veröffentlichen eine Erklärung zur Barrierefreiheit ihrer Websites oder mobilen Anwendungen. (2) Die Erklärung zur Barrierefreiheit enthält 1. für den Fall, dass ausnahmsweise keine vollständige barrierefreie Gestaltung erfolgt ist, a) die Benennung der Teile des Inhalts, die nicht vollständig barrierefrei gestaltet sind, b) die Gründe für die nicht barrierefreie Gestaltung sowie c) gegebenenfalls einen Hinweis auf barrierefrei gestaltete Alternativen, 2. eine unmittelbar zugängliche barrierefrei gestaltete Möglichkeit, elektronisch Kontakt aufzunehmen, um noch bestehende Barrieren mitzuteilen und um Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu erfragen, 3. einen Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 16, der a) die Möglichkeit, ein solches Schlichtungsverfahren durchzuführen, erläutert und b) die Verlinkung zur Schlichtungsstelle enthält. (3) Zu veröffentlichen ist die Erklärung zur Barrierefreiheit 1. auf Websites öffentlicher Stellen des Bundes, die nicht vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden: ab dem 23. September 2019, 2. auf Websites öffentlicher Stellen des Bundes, die nicht unter Nummer 1 fallen: ab dem 23. September 2020, 3. auf mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen des Bundes: ab dem 23. Juni 2021. (4) Die öffentliche Stelle des Bundes antwortet auf Mitteilungen oder Anfragen, die ihr aufgrund der Erklärung zur Barrierefreiheit übermittelt werden, spätestens innerhalb eines Monats.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.