Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung der Berufe mit EFZ im Berufsfeld «Logistik»
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Change 1
Art. 4 Handlungskompetenzen für Logistikerin und Logistiker EFZ
1 Die Ausbildung zur Logistikerin oder zum Logistiker EFZ umfasst in den folgenden Handlungskompetenzbereichen die nachstehenden Handlungskompetenzen: a. Organisieren der Aufträge:1. Logistikaufträge entgegennehmen, 2. Logistikaufträge planen und organisieren, 3. Mitarbeitende der Logistik zu ihrem Arbeitseinsatz instruieren, 4. Arbeitsmittel zum Logistikauftrag prüfen und bereitstellen; b. Gestalten und Optimieren des Arbeitseinsatzes:1. Anliegen im Bereich Logistik von Kundinnen und Kunden entgegennehmen, bearbeiten oder weiterleiten, 2. die Qualität und Effizienz der eigenen Arbeit in der Logistik optimieren, 3. Logistikprozesse optimieren, 4. Reststoffe und Abfälle nach Materialkreisläufen sortieren, lagern und der Entsorgung oder dem Recycling zuführen, 5. Informationen zu den Logistikaufträgen und -prozessen dokumentieren; c. Entgegennehmen und Bewirtschaften von Gütern:1. Güter im Logistikprozess annehmen, 2. Güter abladen und kontrollieren, 3. Güter umschlagen, 4. Güter einlagern und das Lager pflegen, 5. Gefahrengut erkennen, umschlagen und transportieren, 6. den Güterbestand eines Lagers oder den Reservebestand erheben, 7. Güterbedarf festlegen und Güter bestellen oder den Bedarf melden; d. Verteilen von Gütern:1. Güter kommissionieren und bereitstellen, 2. Begleitdaten und -informationen zu den auszuliefernden Gütern erfassen und übermitteln, 3. Güter disponieren und Touren planen, 4. Güter auf Transportmittel verladen und für den Transport sichern, 5. Güter den unterschiedlichen Kundengruppen übergeben oder liefern, 6. beschädigte oder zurückgewiesene Güter und Gebinde entgegennehmen und Retouren bearbeiten; e. Bearbeiten von Sendungen und Dienstleistungsaufträgen:1. Sendungen und Dienstleistungsaufträge annehmen und die Kundin oder den Kunden dazu beraten, 2. Sendungen bei der Kundin oder beim Kunden abholen und entgegennehmen, 3. Sendungen für Sortierprozesse aufbereiten, 4. Sendungen für die Zustellorganisationen sortieren, kommissionieren und für den Weitertransport bereitstellen; f. Zustellen von Sendungen und Erbringen von Dienstleistungen:1. Sendungen und Arbeitsmittel für den Zustellprozess bereitstellen, 2. logistische Dienstleistungen vorbereiten und erbringen, 3. Distributionsprozesse planen und organisieren, 4. Sendungen und Waren gemäss Tourendisposition zustellen, 5. Sendungen und Waren in der Rückwärtslogistik rückführen oder entsorgen; g. Lagern von Waren:1. Waren annehmen und umschlagen sowie Güterbestände nachführen, 2. Waren einlagern und das Lager optimieren, 3. Warenbestände und -fluss im System erfassen und Daten auswerten, 4. Warenbedarf festlegen und die Lieferbereitschaft optimieren; h. Kommissionieren von Waren:1. Waren kommissionieren und visuell kontrollieren, 2. kommissionierte Waren für den Transport vorbereiten und verladen, 3. Kommissioniersysteme insbesondere bezüglich Materialfluss, Datenfluss und Organisation analysieren und optimieren. 2 Die Handlungskompetenzen in den Handlungskompetenzbereichen nach Absatz 1 Buchstaben a–d sind für alle Lernenden verbindlich. 3 Die Handlungskompetenzen in den Handlungskompetenzbereichen nach Absatz 1 Buchstaben e–h sind wie folgt verbindlich: a. für die Fachrichtung Distribution: alle Handlungskompetenzen in den Handlungskompetenzbereichen e und f; b. für die Fachrichtung Lager: alle Handlungskompetenzen in den Handlungskompetenzbereichen g und h.
Art. 4 Handlungskompetenzen für Logistikerin und Logistiker EFZ
1 Die Ausbildung zur Logistikerin oder zum Logistiker EFZ umfasst in den folgenden Handlungskompetenzbereichen die nachstehenden Handlungskompetenzen: a. Organisieren der Aufträge:1. Logistikaufträge entgegennehmen, 2. Logistikaufträge planen und organisieren, 3. Mitarbeitende der Logistik zu ihrem Arbeitseinsatz instruieren, 4. Arbeitsmittel zum Logistikauftrag prüfen und bereitstellen; b. Gestalten und Optimieren des Arbeitseinsatzes:1. Anliegen im Bereich Logistik von Kundinnen und Kunden entgegennehmen, bearbeiten oder weiterleiten, 2. die Qualität und Effizienz der eigenen Arbeit in der Logistik optimieren, 3. Logistikprozesse optimieren, 4. Reststoffe und Abfälle nach Materialkreisläufen sortieren, lagern und der Entsorgung oder dem Recycling zuführen, 5. Informationen zu den Logistikaufträgen und -prozessen dokumentieren; c. Entgegennehmen und Bewirtschaften von Gütern:1. Güter im Logistikprozess annehmen, 2. Güter abladen und kontrollieren, 3. Güter umschlagen, 4. Güter einlagern und das Lager pflegen, 5. Gefahrengut erkennen, umschlagen und transportieren, 6. den Güterbestand eines Lagers oder den Reservebestand erheben, 7. Güterbedarf festlegen und Güter bestellen oder den Bedarf melden; d. Verteilen von Gütern:1. Güter kommissionieren und bereitstellen, 2. Begleitdaten und -informationen zu den auszuliefernden Gütern erfassen und übermitteln, 3. Güter disponieren und Touren planen, 4. Güter auf Transportmittel verladen und für den Transport sichern, 5. Güter den unterschiedlichen Kundengruppen übergeben oder liefern, 6. beschädigte oder zurückgewiesene Güter und Gebinde entgegennehmen und Retouren bearbeiten; e. Bearbeiten von Sendungen und Dienstleistungsaufträgen:1. Sendungen und Dienstleistungsaufträge annehmen und die Kundin oder den Kunden dazu beraten, 2. Sendungen bei der Kundin oder beim Kunden abholen und entgegennehmen, 3. Sendungen für Sortierprozesse aufbereiten, 4. Sendungen für die Zustellorganisationen sortieren, kommissionieren und für den Weitertransport bereitstellen; f. Zustellen von Sendungen und Erbringen von Dienstleistungen:1. Sendungen und Arbeitsmittel für den Zustellprozess bereitstellen, 2. logistische Dienstleistungen vorbereiten und erbringen, 3. Distributionsprozesse planen und organisieren, 4. Sendungen und Waren gemäss Tourendisposition zustellen, 5. Sendungen und Waren in der Rückwärtslogistik rückführen oder entsorgen; g. Lagern von Waren:1. Waren annehmen und umschlagen sowie Güterbestände nachführen, 2. Waren einlagern und das Lager optimieren, 3. Warenbestände und -fluss im System erfassen und Daten auswerten, 4. Warenbedarf festlegen und die Lieferbereitschaft optimieren; h. Kommissionieren von Waren:1. Waren kommissionieren und visuell kontrollieren, 2. kommissionierte Waren für den Transport vorbereiten und verladen, 3. Kommissioniersysteme insbesondere bezüglich Materialfluss, Datenfluss und Organisation analysieren und optimieren. 2 Die Handlungskompetenzen in den Handlungskompetenzbereichen nach Absatz 1 Buchstaben a–d sind für alle Lernenden verbindlich. 3 Die Handlungskompetenzen in den Handlungskompetenzbereichen nach Absatz 1 Buchstaben e–h sind wie folgt verbindlich: a. für die Fachrichtung Distribution: alle Handlungskompetenzen in den Handlungskompetenzbereichen e und f; b. für die Fachrichtung Lager: alle Handlungskompetenzen in den Handlungskompetenzbereichen g und h.
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Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
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