Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung der Berufe mit EFZ im Berufsfeld «Logistik»
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Change 1
Art. 5 Handlungskompetenzen für Fachfrau Bahntransport und Fachmann Bahntransport EFZ
Die Ausbildung zur Fachfrau Bahntransport oder zum Fachmann Bahntransport EFZ umfasst in den folgenden Handlungskompetenzbereichen die nachstehenden Handlungskompetenzen: a. Organisieren der Aufträge:1. Logistikaufträge entgegennehmen, 2. Logistikaufträge planen und organisieren, 3. Mitarbeitende der Logistik zu ihrem Arbeitseinsatz instruieren, 4. Arbeitsmittel zum Logistikauftrag prüfen und bereitstellen; b. Gestalten und Optimieren des Arbeitseinsatzes:1. Anliegen im Bereich Logistik von Kundinnen und Kunden entgegennehmen, bearbeiten oder weiterleiten, 2. die Qualität und Effizienz der eigenen Arbeit in der Logistik optimieren, 3. Logistikprozesse optimieren, 4. Reststoffe und Abfälle nach Materialkreisläufen sortieren, lagern und der Entsorgung oder dem Recycling zuführen, 5. Informationen zu den Logistikaufträgen und -prozessen dokumentieren; c. Führen des Triebfahrzeugs:1. den Einsatz im Rangierdienst organisieren, 2. das Triebfahrzeug übernehmen und in Betrieb nehmen, 3. Fahrzeuge nach der entsprechenden Kategorie der Verordnung des UVEK vom 27. November 2009 über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen (VTE) führen, 4. Fahrzeuge ausser Betrieb nehmen oder übergeben, 5. vom Normalfall abweichende Ereignisse während der Fahrt bewältigen, dokumentieren und rapportieren; d. Vorbereiten und Führen von Rangierbewegungen:1. Rangierbewegungen organisieren, 2. Fahrzeuge annehmen und kontrollieren, 3. einen Zug formieren und die betriebliche Zugsuntersuchung durchführen, 4. Gefahrengut umschlagen und transportieren. SR 742.141.21
Art. 5 Handlungskompetenzen für Fachfrau Bahntransport und Fachmann Bahntransport EFZ
Die Ausbildung zur Fachfrau Bahntransport oder zum Fachmann Bahntransport EFZ umfasst in den folgenden Handlungskompetenzbereichen die nachstehenden Handlungskompetenzen: a. Organisieren der Aufträge:1. Logistikaufträge entgegennehmen, 2. Logistikaufträge planen und organisieren, 3. Mitarbeitende der Logistik zu ihrem Arbeitseinsatz instruieren, 4. Arbeitsmittel zum Logistikauftrag prüfen und bereitstellen; b. Gestalten und Optimieren des Arbeitseinsatzes:1. Anliegen im Bereich Logistik von Kundinnen und Kunden entgegennehmen, bearbeiten oder weiterleiten, 2. die Qualität und Effizienz der eigenen Arbeit in der Logistik optimieren, 3. Logistikprozesse optimieren, 4. Reststoffe und Abfälle nach Materialkreisläufen sortieren, lagern und der Entsorgung oder dem Recycling zuführen, 5. Informationen zu den Logistikaufträgen und -prozessen dokumentieren; c. Führen des Triebfahrzeugs:1. den Einsatz im Rangierdienst organisieren, 2. das Triebfahrzeug übernehmen und in Betrieb nehmen, 3. Fahrzeuge nach der entsprechenden Kategorie der Verordnung des UVEK vom 27. November 2009 über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen (VTE) führen, 4. Fahrzeuge ausser Betrieb nehmen oder übergeben, 5. vom Normalfall abweichende Ereignisse während der Fahrt bewältigen, dokumentieren und rapportieren; d. Vorbereiten und Führen von Rangierbewegungen:1. Rangierbewegungen organisieren, 2. Fahrzeuge annehmen und kontrollieren, 3. einen Zug formieren und die betriebliche Zugsuntersuchung durchführen, 4. Gefahrengut umschlagen und transportieren. SR 742.141.21
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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