Propose a change

Gesetz zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

§ 28 Übergangsregelung

(1) Bis zur Eintragung der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft in das Handelsregister wird das Bundeseisenbahnvermögen auf der Grundlage der bestehenden Verwaltungsordnungen der bisherigen Bundeseisenbahnen, ausgenommen die Vorschriften über den Verwaltungsrat, unter Leitung des Vorstandes dieser Eisenbahnen verwaltet. § 6 Abs. 3 und die §§ 10 und 11 gelten insoweit entsprechend. (2) Die in § 6 Abs. 1 Satz 2 genannte Dienststelle des Bundeseisenbahnvermögens führt bis zur Eintragung der Gesellschaft die Bezeichnung "Hauptverwaltung des Bundeseisenbahnvermögens". (3) Für die Beamten, die am Tage vor Inkrafttreten dieses Gesetzes Anspruch auf die Zulage nach Nummer 7 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B oder nach Nummer 3 der Vorbemerkungen zur Bundesbesoldungsordnung C haben und die nach Inkrafttreten dieses Gesetzes beim Bundeseisenbahnvermögen oder beim Eisenbahn-Bundesamt verwendet werden oder die gemäß § 12 Abs. 2 in Verbindung mit § 23 des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes zugewiesen sind, wird die Stellenzulage weiter gewährt. Nach Eintragung der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft in das Handelsregister werden diese Zulagen mit der Maßgabe weiter gewährt, daß sie sich bei jeder linearen Erhöhung der Dienstbezüge um ein Viertel verringern. (4) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes enden die Ämter der Mitglieder der Verwaltungsräte der bisherigen Bundeseisenbahnen. (5) Die Ansprüche der Aufgabenträger nach § 26 Abs. 1 richten sich auch gegen die Gesellschaft, die nach Ausgliederung gemäß § 2 Abs. 1 des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes Eigentümer der betreffenden Liegenschaft ist.

Your change, as a redline

§ 28 Übergangsregelung

(1) Bis zur Eintragung der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft in das Handelsregister wird das Bundeseisenbahnvermögen auf der Grundlage der bestehenden Verwaltungsordnungen der bisherigen Bundeseisenbahnen, ausgenommen die Vorschriften über den Verwaltungsrat, unter Leitung des Vorstandes dieser Eisenbahnen verwaltet. § 6 Abs. 3 und die §§ 10 und 11 gelten insoweit entsprechend. (2) Die in § 6 Abs. 1 Satz 2 genannte Dienststelle des Bundeseisenbahnvermögens führt bis zur Eintragung der Gesellschaft die Bezeichnung "Hauptverwaltung des Bundeseisenbahnvermögens". (3) Für die Beamten, die am Tage vor Inkrafttreten dieses Gesetzes Anspruch auf die Zulage nach Nummer 7 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B oder nach Nummer 3 der Vorbemerkungen zur Bundesbesoldungsordnung C haben und die nach Inkrafttreten dieses Gesetzes beim Bundeseisenbahnvermögen oder beim Eisenbahn-Bundesamt verwendet werden oder die gemäß § 12 Abs. 2 in Verbindung mit § 23 des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes zugewiesen sind, wird die Stellenzulage weiter gewährt. Nach Eintragung der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft in das Handelsregister werden diese Zulagen mit der Maßgabe weiter gewährt, daß sie sich bei jeder linearen Erhöhung der Dienstbezüge um ein Viertel verringern. (4) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes enden die Ämter der Mitglieder der Verwaltungsräte der bisherigen Bundeseisenbahnen. (5) Die Ansprüche der Aufgabenträger nach § 26 Abs. 1 richten sich auch gegen die Gesellschaft, die nach Ausgliederung gemäß § 2 Abs. 1 des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes Eigentümer der betreffenden Liegenschaft ist.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

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