Abkommen zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Republik Aserbaidschan über die technische, finanzielle und humanitäre Zusammenarbeit
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 5 Anwendungsbereich
5.1. Die Bestimmungen dieses Abkommens sind anwendbar: a) auf Projekte, die das beidseitige Einverständnis der zwei Vertragsparteien erhalten haben; b) auf Projekte mit Körperschaften oder Institutionen des öffentlichen oder privaten Rechts beider Länder, für welche die Vertragsparteien oder ihre Bevollmächtigten mutatis mutandis die Anwendung der Bestimmungen von Art. 6 vereinbart haben; c) auf laufende Projekte oder solche, die vor dem Inkrafttreten dieses Abkommens in Vorbereitung waren. 5.2. Der schweizerischen Vertragspartei steht es offen, die Durchführung ihrer Verpflichtungen einer ausführenden Agentur zu übertragen. 5.3. Die Bestimmungen dieses Abkommens sind ebenfalls anwendbar auf Einsätze der schweizerischen Katastrophen- und Humanitären Hilfe, welche in Not- und Katastrophenfällen geleistet werden.
Art. 5 Anwendungsbereich
5.1. Die Bestimmungen dieses Abkommens sind anwendbar: a) auf Projekte, die das beidseitige Einverständnis der zwei Vertragsparteien erhalten haben; b) auf Projekte mit Körperschaften oder Institutionen des öffentlichen oder privaten Rechts beider Länder, für welche die Vertragsparteien oder ihre Bevollmächtigten mutatis mutandis die Anwendung der Bestimmungen von Art. 6 vereinbart haben; c) auf laufende Projekte oder solche, die vor dem Inkrafttreten dieses Abkommens in Vorbereitung waren. 5.2. Der schweizerischen Vertragspartei steht es offen, die Durchführung ihrer Verpflichtungen einer ausführenden Agentur zu übertragen. 5.3. Die Bestimmungen dieses Abkommens sind ebenfalls anwendbar auf Einsätze der schweizerischen Katastrophen- und Humanitären Hilfe, welche in Not- und Katastrophenfällen geleistet werden.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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