Propose a change

Abkommen zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Republik Aserbaidschan über die technische, finanzielle und humanitäre Zusammenarbeit

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 8 Verfahren und Koordination

8.1. Jedes einzelne Projekt wird gemäss diesem Abkommen einem speziellen Projektabkommen, das zwischen den Projektpartnern vereinbart wird, unterstellt. Dieses bestimmt und definiert im Detail die Rechte und Pflichten eines jeden Projektpartners. Die Projektpartner tauschen während der Umsetzungsphase regelmässig auf technischer Ebene ihre Meinungen über den Stand der Arbeiten der im Rahmen dieses Abkommens finanzierten Projekte aus. 8.2. Die Vertragsparteien halten einander vollumfänglich auf dem Laufenden über alle Projekte, die im Rahmen dieses Abkommens durchgeführt werden. 8.3. Auf aserbaidschanischer Seite garantiert das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung im Namen der Regierung der Republik Aserbaidschan die allgemeine Koordination. 8.4. Für die Umsetzung dieses Abkommens wird die Schweiz vertreten durch: a) die Schweizerische Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten; b) das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements. 8.5. Das Schweizer Kooperationsbüro in Tiflis (Georgien) und sein Zweigbüro in Baku dient als Verbindung zu den Behörden der Republik Aserbaidschan für die Koordination, Durchführung und Überwachung der Projekte.

Your change, as a redline

Art. 8 Verfahren und Koordination

8.1. Jedes einzelne Projekt wird gemäss diesem Abkommen einem speziellen Projektabkommen, das zwischen den Projektpartnern vereinbart wird, unterstellt. Dieses bestimmt und definiert im Detail die Rechte und Pflichten eines jeden Projektpartners. Die Projektpartner tauschen während der Umsetzungsphase regelmässig auf technischer Ebene ihre Meinungen über den Stand der Arbeiten der im Rahmen dieses Abkommens finanzierten Projekte aus. 8.2. Die Vertragsparteien halten einander vollumfänglich auf dem Laufenden über alle Projekte, die im Rahmen dieses Abkommens durchgeführt werden. 8.3. Auf aserbaidschanischer Seite garantiert das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung im Namen der Regierung der Republik Aserbaidschan die allgemeine Koordination. 8.4. Für die Umsetzung dieses Abkommens wird die Schweiz vertreten durch: a) die Schweizerische Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten; b) das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements. 8.5. Das Schweizer Kooperationsbüro in Tiflis (Georgien) und sein Zweigbüro in Baku dient als Verbindung zu den Behörden der Republik Aserbaidschan für die Koordination, Durchführung und Überwachung der Projekte.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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