Propose a change

Abkommen zwischen der Schweiz und Spanien über die Anwerbung spanischer Arbeitskräfte und deren Beschäftigung in der Schweiz

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 8

1 Die Reisekosten des Arbeitnehmers vom Wohnort in Spanien bis zum Bestimmungsort in der Schweiz gehen zu Lasten des Arbeitgebers. Dieser übernimmt ebenfalls die Kosten der während der Reise notwendigen Verpflegung. 2 Falls der Arbeitnehmer seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitgeber nicht erfüllt, hat er die Reisekosten zu tragen. 3 Der Arbeitnehmer trägt die Kosten der Rückreise. Wenn die Anstellung aus Gründen, die der Arbeitgeber zu vertreten hat, vorzeitig beendet wird und der Arbeitnehmer in der Schweiz keine andere Beschäftigung finden kann, gehen die Kosten der Rückreise bis zur Grenze des Heimatstaates zu Lasten des Arbeitgebers. 4 Der Arbeitgeber zieht Saisonarbeitskräften bei jeder Lohnzahlung einen Betrag ab, der so zu bemessen ist, dass die Kosten der Rückreise am Ende der Saison aus diesen Abzügen gedeckt werden können. 5 Die Kosten der Rückreise von Arbeitskräften, die an der schweizerischen Grenze vom Grenzsanitätsdienst zurückgewiesen werden, gehen zu Lasten Spaniens. Für namentlich angeforderte Arbeitnehmer übernimmt Spanien im Falle einer solchen Zurückweisung die Rückreisekosten nur dann, wenn vor der Abreise in Spanien eine ärztliche Untersuchung stattgefunden hat. 6 Nötigenfalls streckt die Auswanderungsanstalt den für die Hinreise notwendigen Betrag vor. Sie verständigt sich mit dem Arbeitgeber über die Rückzahlung dieses Vorschusses. 7 Das zuständige spanische Konsulat nimmt sich der Heimschaffung der zurückgewiesenen spanischen Arbeitskräfte an, deren Heimreisekosten durch Spanien getragen werden.

Your change, as a redline

Art. 8

1 Die Reisekosten des Arbeitnehmers vom Wohnort in Spanien bis zum Bestimmungsort in der Schweiz gehen zu Lasten des Arbeitgebers. Dieser übernimmt ebenfalls die Kosten der während der Reise notwendigen Verpflegung. 2 Falls der Arbeitnehmer seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitgeber nicht erfüllt, hat er die Reisekosten zu tragen. 3 Der Arbeitnehmer trägt die Kosten der Rückreise. Wenn die Anstellung aus Gründen, die der Arbeitgeber zu vertreten hat, vorzeitig beendet wird und der Arbeitnehmer in der Schweiz keine andere Beschäftigung finden kann, gehen die Kosten der Rückreise bis zur Grenze des Heimatstaates zu Lasten des Arbeitgebers. 4 Der Arbeitgeber zieht Saisonarbeitskräften bei jeder Lohnzahlung einen Betrag ab, der so zu bemessen ist, dass die Kosten der Rückreise am Ende der Saison aus diesen Abzügen gedeckt werden können. 5 Die Kosten der Rückreise von Arbeitskräften, die an der schweizerischen Grenze vom Grenzsanitätsdienst zurückgewiesen werden, gehen zu Lasten Spaniens. Für namentlich angeforderte Arbeitnehmer übernimmt Spanien im Falle einer solchen Zurückweisung die Rückreisekosten nur dann, wenn vor der Abreise in Spanien eine ärztliche Untersuchung stattgefunden hat. 6 Nötigenfalls streckt die Auswanderungsanstalt den für die Hinreise notwendigen Betrag vor. Sie verständigt sich mit dem Arbeitgeber über die Rückzahlung dieses Vorschusses. 7 Das zuständige spanische Konsulat nimmt sich der Heimschaffung der zurückgewiesenen spanischen Arbeitskräfte an, deren Heimreisekosten durch Spanien getragen werden.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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