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Gebührenordnung des Museums zu Allerheiligen

Schaffhausen (city) · 250.2 · regulation

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1 provision

Gebührenordnung Museum 250.2 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Januar 2023) 1 Gebührenordnung des Museums zu Allerheiligen vom 20. Dezember 2022 Der Stadtrat, gestützt auf Art. 43 der Stadtverfassung vom 25. September 2011, erlässt die folgende Gebührenordnung: Eintritte für Dauerausstellungen, Wechselausstellungen, kleine Sonderausstellungen Volleintritt Erwachsene ab 20. Altersjahr Fr. 12.00 Ermässigter Eintritt (Studierende, Auszubildende, AHV- BezügerInnen, IV- BezügerInnen (inkl. Begleitperson), Gruppen ab 15 Personen) Fr. 9.00 Allfällige Sondervereinbarungen bezüglich des Eintrittspreises obliegen der Museumsdirektion. Eintritt Kinder, Jugendliche/junge Erwachsene und Schulklassen bis zum vollendeten 19. Altersjahr Kostenlos Grosse Sonderausstellungen Gebührenordnung Museum 250.2 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Januar 2023) 2 Volleintritt Erwachsene ab 20. Altersjahr Fr. 15.00 bis Fr. 24.00 Die Festlegung des Eintrittspreises innerhalb der Bandbreite obliegt der Museumsdirektion. Ermässigter Eintritt z.B. Studierende, Auszubildende, AHV-BezügerInnnen, IV-BezügerInnen (inkl. Begleitperson), Gruppen ab 15 Personen Fr. 10.00 bis Fr. 18.00 Eintritt Kinder, Jugendliche/junge Erwachsene und Schulklassen bis zum vollendeten 19. Altersjahr Kostenlos Am ersten Samstag im Monat besteht freier Eintritt Vermittlungsangebote Geführter Rundgang für Gruppen Fr. 150.–* Erlebnisführung und Workshop für Gruppen und ausserkantonale Schulklassen Fr. 150.–* = Workshop 90 Minuten Fr. 200.-- = Erlebnisführung 120 Minuten Erlebnisführung und Workshop für Schulklassen aus Stadt und Kanton Schaffhausen Sonderregelung Vermietungen Vortragssaal inkl. Foyer Fr. 350.–* /Anlass Grundausstattung: Rednerpult mit Mikrofon, Gebührenordnung Museum 250.2 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Januar 2023) 3 Beamer mit Leinwand, Vortragsbestuhlung bis 90 Personen Zusätzliche Infrastruktur auf Anfrage und als Nebenkosten verrechnet Pfalzhof Auf Anfrage Kreuzgang oder Kräutergarten Kostenpflichtig gemäss der Verordnung über die Gebühren im städtischen Verwaltungsverfahren (Verwaltungsgebührenverordnung; RSS 200.1) Bewilligungspflichtig. Bewilligungsbehörde ist die Stadtpolizei. Haftung zu Lasten des Benutzers, Museum kann kein Personal / Mobiliar zur Verfügung stellen. *Nebenkosten bei Veranstaltungen und Vermietungen Personal Gemäss Aufwand, Fr. 50.– / angebrochene Stunde Für die museumsnahen Vereine gelten die Bestimmungen gemäss den jeweiligen Verträgen zwischen ihnen und der Stadt Schaffhausen. Interne Anlässe der Stadt werden gemäss Vorgaben für die interne Verrechnung abgerechnet. Für die städtischen Mitarbeitenden gelten vergünstigte Eintritte.2) Die Regelung ersetzt die Gebührenordnung vom 11. Januar 2005 tritt per 1. Januar 2023 in Kraft.1) Gebührenordnung Museum 250.2 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Januar 2023) 4 Fussnoten: 1) SRB Nr. 721 vom 20. Dezember 2022. 2) SRB Nr. 581 vom 25. Oktober 2022.

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