Reglement über die Gewährung von diversen Beiträgen aufgrund des Gesetzes über das öffentliche Unterrichtswesen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 4 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
Genehmigte Aufwendungen - Belege 1 Die Subventionsbeiträge werden nur auf den vom Departement anerkannten und genehmigten Aufwendungen ausgerichtet. 2 Zur Auszahlung sind die quittierten oder mit Quittungen versehenen Originalrechnungen vorzulegen. Art. 5 * Verjährung 1 Forderungen aus Subventionen verjähren nach Ablauf von fünf Jahren seit ihrer Fälligkeit. 2 Der Anspruch auf Rückerstattung von Subventionen verjährt ein Jahr, nachdem die verfügende oder den Vertrag abschliessende Behörde vom Rechtsgrund des Anspruchs Kenntnis erhalten hat, in jedem Falle aber zehn Jahre nach der Entstehung des Anspruches auf Rückerstattung. 3 Hat der Empfänger die in Artikel 26 Absatz 5 des Subventionsgesetzes vom 13. November 1995 vorgeschriebene Meldung unterlassen und ist für ein Objekt eine zehn Jahre überschreitende Verwendungsdauer festgelegt, so endet die absolute Verjährungsfrist mit Ablauf der Verwendungsdauer, frühestens jedoch zehn Jahre nach der Entstehung des Anspruches auf Rückerstattung. 4 Wird der Anspruch aus einer strafbaren Handlung hergeleitet, für die das Strafrecht eine längere Verjährungsfrist vorsieht, so gilt diese.
Art. 4 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
Genehmigte Aufwendungen - Belege 1 Die Subventionsbeiträge werden nur auf den vom Departement anerkannten und genehmigten Aufwendungen ausgerichtet. 2 Zur Auszahlung sind die quittierten oder mit Quittungen versehenen Originalrechnungen vorzulegen. Art. 5 * Verjährung 1 Forderungen aus Subventionen verjähren nach Ablauf von fünf Jahren seit ihrer Fälligkeit. 2 Der Anspruch auf Rückerstattung von Subventionen verjährt ein Jahr, nachdem die verfügende oder den Vertrag abschliessende Behörde vom Rechtsgrund des Anspruchs Kenntnis erhalten hat, in jedem Falle aber zehn Jahre nach der Entstehung des Anspruches auf Rückerstattung. 3 Hat der Empfänger die in Artikel 26 Absatz 5 des Subventionsgesetzes vom 13. November 1995 vorgeschriebene Meldung unterlassen und ist für ein Objekt eine zehn Jahre überschreitende Verwendungsdauer festgelegt, so endet die absolute Verjährungsfrist mit Ablauf der Verwendungsdauer, frühestens jedoch zehn Jahre nach der Entstehung des Anspruches auf Rückerstattung. 4 Wird der Anspruch aus einer strafbaren Handlung hergeleitet, für die das Strafrecht eine längere Verjährungsfrist vorsieht, so gilt diese.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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