Art. 1 Quotenerhöhung
Für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein an der Anpassung der Quote beim Internationalen Währungsfonds im Rahmen der 16. Allgemeinen Quotenüberprüfung wird ein Kredit in der Höhe von 50 000 000 Sonderziehungsrechten genehmigt.