Propose a change

Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 51 Art und Umfang der Leistungsübernahme

1 Die gemeinsame Einrichtung übernimmt zulasten des Insolvenzfonds den Betrag, der dem insolventen Versicherer für die Bezahlung der gesetzlichen Leistungen fehlt. Diese umfassen: a. die Kosten für die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung; b. die Leistungen der freiwilligen Taggeldversicherung; c. die Risikoabgaben nach Artikel 16 Absatz 1 KVG; d. die mit der Gewährung der Leistungen nach den Buchstaben a–c verbundenen Verwaltungskosten. 2 Die gemeinsame Einrichtung legt im Einzelfall die zweckmässige Art der Leistungsbearbeitung fest. 3 Sie meldet die Höhe der vom Insolvenzfonds übernommenen Leistungen bei der Liquidations- oder Konkursverwaltung fortlaufend an. Die gemeldeten Leistungen werden als Liquidations- oder Konkursforderungen behandelt. Fassung gemäss Art. 60, in Kraft seit 1. Jan. 2017. SR 832.10

Your change, as a redline

Art. 51 Art und Umfang der Leistungsübernahme

1 Die gemeinsame Einrichtung übernimmt zulasten des Insolvenzfonds den Betrag, der dem insolventen Versicherer für die Bezahlung der gesetzlichen Leistungen fehlt. Diese umfassen: a. die Kosten für die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung; b. die Leistungen der freiwilligen Taggeldversicherung; c. die Risikoabgaben nach Artikel 16 Absatz 1 KVG; d. die mit der Gewährung der Leistungen nach den Buchstaben a–c verbundenen Verwaltungskosten. 2 Die gemeinsame Einrichtung legt im Einzelfall die zweckmässige Art der Leistungsbearbeitung fest. 3 Sie meldet die Höhe der vom Insolvenzfonds übernommenen Leistungen bei der Liquidations- oder Konkursverwaltung fortlaufend an. Die gemeldeten Leistungen werden als Liquidations- oder Konkursforderungen behandelt. Fassung gemäss Art. 60, in Kraft seit 1. Jan. 2017. SR 832.10

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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