Propose a change

Waldreglement der Bürgergenossenschaft Mauren

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 6

Nutzungsrechte 1. Die bestehenden Nutzungsrechte werden, sofern berechtigt, wie sie im Waldbuch eingetragen sind, belassen. 2. Das Waldbuch ist durch die Forstverwaltung a jour zu halten. 3. Für jede im Nutzungsrecht stehende Parzelle ist eine vom Gemeinderat festgelegte und der Gemeinde zustehende Waldtaxe zu entrichten. 4. Die Nutzungsrechte sind ab Rechtskraft dieses Reglements nicht mehr übertrag-, veräusser- und vererbbar. Im Falle der Übertragung, Veräusserung oder beim Ableben des Nutzniessers fallen die Rechte entschädigungslos an die BüG zurück. 5. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten können von der BüG die Nutzungsrechte zum Preis von je CHF 1500.– zurückgekauft werden. 6. Falls der Verkäufer die Entschädigung im Gegenwert von Brennholz bevorzugt, ist dies mit dem Gemeindeförster zu vereinbaren, in welcher Menge, Qualität und Rate pro Jahr dies erfolgen soll. 7. Die Bewirtschaftung des Bauwaldes hat nach dem aktuellen Betriebsplan zu erfolgen. Der Betriebsplan berücksichtigt die gesetzlichen Bestimmungen zur Pflege des Waldes, zur Sicherung der Wasserversorgung und zum Schutz gegen Rüfeschäden.

Your change, as a redline

Art. 6

Nutzungsrechte 1. Die bestehenden Nutzungsrechte werden, sofern berechtigt, wie sie im Waldbuch eingetragen sind, belassen. 2. Das Waldbuch ist durch die Forstverwaltung a jour zu halten. 3. Für jede im Nutzungsrecht stehende Parzelle ist eine vom Gemeinderat festgelegte und der Gemeinde zustehende Waldtaxe zu entrichten. 4. Die Nutzungsrechte sind ab Rechtskraft dieses Reglements nicht mehr übertrag-, veräusser- und vererbbar. Im Falle der Übertragung, Veräusserung oder beim Ableben des Nutzniessers fallen die Rechte entschädigungslos an die BüG zurück. 5. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten können von der BüG die Nutzungsrechte zum Preis von je CHF 1500.– zurückgekauft werden. 6. Falls der Verkäufer die Entschädigung im Gegenwert von Brennholz bevorzugt, ist dies mit dem Gemeindeförster zu vereinbaren, in welcher Menge, Qualität und Rate pro Jahr dies erfolgen soll. 7. Die Bewirtschaftung des Bauwaldes hat nach dem aktuellen Betriebsplan zu erfolgen. Der Betriebsplan berücksichtigt die gesetzlichen Bestimmungen zur Pflege des Waldes, zur Sicherung der Wasserversorgung und zum Schutz gegen Rüfeschäden.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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