Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 15 Arbeitszeiten, sonstige Rahmenbedingungen und Erstattung von Betreuungskosten in besonderen Fällen
(1) Die Dienststellen haben Arbeitszeiten und sonstige Rahmenbedingungen anzubieten, die allen Beschäftigten die Vereinbarkeit von Familie oder Pflege mit der Berufstätigkeit erleichtern, soweit zwingende dienstliche Belange oder zwingende betriebliche Belange dem nicht entgegenstehen. Zu den sonstigen Rahmenbedingungen können Möglichkeiten zur Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Personen einschließlich entsprechender Beratungs- und Vermittlungsleistungen gehören. (2) Kosten für die Betreuung von Kindern oder von pflegebedürftigen Personen können auf Antrag im Einzelfall nach den Absätzen 3 und 4 erstattet werden, wenn 1. sie zusätzlich anfallen, 2. sie unabwendbar sind und 3. eine Erstattung nach anderen Rechtsgrundlagen nicht möglich ist. (3) Die Kostenerstattung nach Absatz 2 ist für die Dauer folgender Maßnahmen möglich: 1. bei dienstlich bedingter Abwesenheit vom regelmäßigen Dienstort sowie, 2. soweit der Dienst oder die Arbeitsleistung am regelmäßigen Dienstort zur Unterstützung der Streitkräfte bei der Bewältigung von Krisenlagen anfällt und nicht innerhalb der vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit liegt, bei a) Ableistung von angeordneter oder genehmigter Mehrarbeit gemäß § 88 des Bundesbeamtengesetzes, b) über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinausgehender angeordneter oder genehmigter Arbeitsleistung sowie c) Ableistung von Schichtdienst. (4) Krisenlagen nach Absatz 3 Nummer 2 sind in der Regel 1. Amtshilfemaßnahmen einschließlich der Unterstützungsleistungen in Katastrophenfällen, 2. Maßnahmen zur Erhöhung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr, 3. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, 4. Maßnahmen zum Schutz von Einrichtungen und von Infrastruktur, 5. vorbereitende Maßnahmen der Bundeswehr für verbündete Streitkräfte im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung sowie 6. Unterstützungsleistungen für verbündete Streitkräfte im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung.
§ 15 Arbeitszeiten, sonstige Rahmenbedingungen und Erstattung von Betreuungskosten in besonderen Fällen
(1) Die Dienststellen haben Arbeitszeiten und sonstige Rahmenbedingungen anzubieten, die allen Beschäftigten die Vereinbarkeit von Familie oder Pflege mit der Berufstätigkeit erleichtern, soweit zwingende dienstliche Belange oder zwingende betriebliche Belange dem nicht entgegenstehen. Zu den sonstigen Rahmenbedingungen können Möglichkeiten zur Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Personen einschließlich entsprechender Beratungs- und Vermittlungsleistungen gehören. (2) Kosten für die Betreuung von Kindern oder von pflegebedürftigen Personen können auf Antrag im Einzelfall nach den Absätzen 3 und 4 erstattet werden, wenn 1. sie zusätzlich anfallen, 2. sie unabwendbar sind und 3. eine Erstattung nach anderen Rechtsgrundlagen nicht möglich ist. (3) Die Kostenerstattung nach Absatz 2 ist für die Dauer folgender Maßnahmen möglich: 1. bei dienstlich bedingter Abwesenheit vom regelmäßigen Dienstort sowie, 2. soweit der Dienst oder die Arbeitsleistung am regelmäßigen Dienstort zur Unterstützung der Streitkräfte bei der Bewältigung von Krisenlagen anfällt und nicht innerhalb der vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit liegt, bei a) Ableistung von angeordneter oder genehmigter Mehrarbeit gemäß § 88 des Bundesbeamtengesetzes, b) über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinausgehender angeordneter oder genehmigter Arbeitsleistung sowie c) Ableistung von Schichtdienst. (4) Krisenlagen nach Absatz 3 Nummer 2 sind in der Regel 1. Amtshilfemaßnahmen einschließlich der Unterstützungsleistungen in Katastrophenfällen, 2. Maßnahmen zur Erhöhung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr, 3. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, 4. Maßnahmen zum Schutz von Einrichtungen und von Infrastruktur, 5. vorbereitende Maßnahmen der Bundeswehr für verbündete Streitkräfte im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung sowie 6. Unterstützungsleistungen für verbündete Streitkräfte im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.