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Verordnung des UVEK über die Lärmemissionen von Geräten und Maschinen, die im Freien verwendet werden

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 12 Durchführung

1 Das BAFU führt bei in Verkehr gebrachten Geräten und Maschinen stichprobenweise Kontrollen durch. Es verfolgt begründete Hinweise, wonach Geräte und Maschinen den Vorschriften dieser Verordnung nicht entsprechen. 2 Die Kontrollen umfassen: a. die formelle Überprüfung, ob:1. die Konformitätserklärung vorhanden ist, und 2. das Gerät oder die Maschine korrekt gekennzeichnet ist; b. eine Hörkontrolle. 3 Im Rahmen der nachträglichen Kontrolle ist das BAFU insbesondere befugt, vom Hersteller die technischen Unterlagen und ein Exemplar der Konformitätserklärung zu verlangen. 4 Das BAFU kann eine Überprüfung der Lärmemissionen verfügen, wenn: a. der Hersteller oder Inverkehrbringer die verlangten Unterlagen innerhalb der vom BAFU festgesetzten Frist nicht oder nicht vollständig beibringt; b. aus der Konformitätserklärung nicht hinreichend hervorgeht, dass ein Gerät oder eine Maschine den Anforderungen dieser Verordnung entspricht; oder c. Zweifel bestehen, ob ein Gerät oder eine Maschine mit den eingereichten Unterlagen übereinstimmt. 5 Der Hersteller oder Inverkehrbringer trägt die Kosten einer Überprüfung der Lärmemissionen. Fassung gemäss Ziff. I der V des UVEK vom 25. Nov. 2019, in Kraft seit 1. Jan. 2020 (AS 2019 4253). Fassung gemäss Ziff. I der V des UVEK vom 25. Nov. 2019, in Kraft seit 1. Jan. 2020 (AS 2019 4253). Fassung gemäss Ziff. I der V des UVEK vom 25. Nov. 2019, in Kraft seit 1. Jan. 2020 (AS 2019 4253). Fassung gemäss Ziff. I der V des UVEK vom 25. Nov. 2019, in Kraft seit 1. Jan. 2020 (AS 2019 4253). Die Bezeichnung der Verwaltungseinheit wurde in Anwendung von Art. 20 Abs. 2 der Publikationsverordnung vom 7. Okt. 2015 (SR 170.512.1) auf den 1. Jan. 2020 angepasst.

Your change, as a redline

Art. 12 Durchführung

1 Das BAFU führt bei in Verkehr gebrachten Geräten und Maschinen stichprobenweise Kontrollen durch. Es verfolgt begründete Hinweise, wonach Geräte und Maschinen den Vorschriften dieser Verordnung nicht entsprechen. 2 Die Kontrollen umfassen: a. die formelle Überprüfung, ob:1. die Konformitätserklärung vorhanden ist, und 2. das Gerät oder die Maschine korrekt gekennzeichnet ist; b. eine Hörkontrolle. 3 Im Rahmen der nachträglichen Kontrolle ist das BAFU insbesondere befugt, vom Hersteller die technischen Unterlagen und ein Exemplar der Konformitätserklärung zu verlangen. 4 Das BAFU kann eine Überprüfung der Lärmemissionen verfügen, wenn: a. der Hersteller oder Inverkehrbringer die verlangten Unterlagen innerhalb der vom BAFU festgesetzten Frist nicht oder nicht vollständig beibringt; b. aus der Konformitätserklärung nicht hinreichend hervorgeht, dass ein Gerät oder eine Maschine den Anforderungen dieser Verordnung entspricht; oder c. Zweifel bestehen, ob ein Gerät oder eine Maschine mit den eingereichten Unterlagen übereinstimmt. 5 Der Hersteller oder Inverkehrbringer trägt die Kosten einer Überprüfung der Lärmemissionen. Fassung gemäss Ziff. I der V des UVEK vom 25. Nov. 2019, in Kraft seit 1. Jan. 2020 (AS 2019 4253). Fassung gemäss Ziff. I der V des UVEK vom 25. Nov. 2019, in Kraft seit 1. Jan. 2020 (AS 2019 4253). Fassung gemäss Ziff. I der V des UVEK vom 25. Nov. 2019, in Kraft seit 1. Jan. 2020 (AS 2019 4253). Fassung gemäss Ziff. I der V des UVEK vom 25. Nov. 2019, in Kraft seit 1. Jan. 2020 (AS 2019 4253). Die Bezeichnung der Verwaltungseinheit wurde in Anwendung von Art. 20 Abs. 2 der Publikationsverordnung vom 7. Okt. 2015 (SR 170.512.1) auf den 1. Jan. 2020 angepasst.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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