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V vom 30. Juni 2026 über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Informatikgewerbe

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 3

Die allgemeinverbindlich erklärten Bestimmungen des GAV gelten unmittelbar für alle Arbeitgeber des Informatikgewerbes. Dazu gehören Betriebe und Betriebsteile, die insbesondere folgende Tätigkeiten ausüben: a) Programmierungstätigkeiten: Dazu gehören Entwicklung, Anpassung, Testen und Pflege der Software sowie Verfassen der Software-Dokumentation. Dies umfasst auch das Entwerfen bzw. bei Bedarf das Programmieren der Struktur und des Inhalts zur Herstellung oder Durchführung von Systemsoftware (einschliesslich Aktualisierung und Patches), Softwareanwendungen (einschliesslich Aktualisierungen und Patches), Datenbanken, Websites sowie Anpassung an Kundenanforderungen (d. h. Änderung oder Konfigurierung bestehender Anwendungen, damit sie in der Systemumgebung des Kunden betriebsfähig sind). b) Erbringung von Beratungsdienstleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie: Dazu gehören Planung und Entwurf von kundenspezifischen Computersystemen, die Hardware-, Software- und Kommunikationstechnologie umfassen. Zum Leistungsumfang können auch die Schulung und Unterstützung der Nutzer gehören. c) Betrieb von Datenverarbeitungsanlagen für Dritte: Dazu gehören Verwaltung und Betrieb von Computersystemen und/oder Datenverarbeitungsanlagen eines Kunden vor Ort und die damit verbundenen Support-Dienstleistungen. d) Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie: Dazu gehören Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie und Computertechnik. Dies umfasst z.B. auch Datenwiederherstellung nach einem Systemabsturz, Installieren (Einrichten) von Arbeitsplatzrechnern und Softwareinstallation. e) Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten: Dazu gehören Bereitstellung von Infrastrukturen für Hosting, Datenverarbeitungsdienste und damit verbundene Tätigkeiten, spezialisierte Hosting-Dienstleistungen (Webhosting), Streamingdienste, Anwendungshosting (Bereitstellung von Anwendungsdiensten, Bereitstellung von Grossrechnerkapazität für Dritte und Datenverarbeitungstätigkeiten), vollständige Datenverarbeitung der Kundendaten, Bereitstellung spezifischer Berichte anhand von Kundendaten und Bereitstellung von Dateneingabediensten. f) Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten: Dazu gehören Reparatur von elektronischen Bauelementen wie Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten. Dies umfasst auch die Reparatur und Wartung folgender Geräte: PC, Laptops, Magnetplatteneinheiten, Flash-Speicher und andere Speichermedien, optische CD-Laufwerke (CD-RW, CD-ROM, DVD-ROM, DVD-RW), Drucker, Bildschirme, Tastaturen, Mäuse, Joysticks, Trackballs, interne und externe Computermodems, Terminals für einen bestimmten Verwendungszweck, Server, Scanner einschliesslich Strichcodescanner, Chipkartenleser, VR-Helme, Projektor sowie Beamer. Die Aufzählung unterliegt dem technischen Wandel und ist nicht abschliessend. g) Reparatur von Telekommunikationsgeräten: Dazu gehören Reparatur und Wartung von Telekommunikationsgeräten wie schnurlose Telefone, Mobiltelefone, Modems, tragbare Modems, Telefaxgeräte, Datenübertragungsgeräte (z.B. Router, Brücken, Modems), Zweiweg-Funkgeräte sowie Fernseh- und Videokameras für den gewerblichen Einsatz. Die Aufzählung unterliegt dem technischen Wandel und ist nicht abschliessend.

Your change, as a redline

Art. 3

Die allgemeinverbindlich erklärten Bestimmungen des GAV gelten unmittelbar für alle Arbeitgeber des Informatikgewerbes. Dazu gehören Betriebe und Betriebsteile, die insbesondere folgende Tätigkeiten ausüben: a) Programmierungstätigkeiten: Dazu gehören Entwicklung, Anpassung, Testen und Pflege der Software sowie Verfassen der Software-Dokumentation. Dies umfasst auch das Entwerfen bzw. bei Bedarf das Programmieren der Struktur und des Inhalts zur Herstellung oder Durchführung von Systemsoftware (einschliesslich Aktualisierung und Patches), Softwareanwendungen (einschliesslich Aktualisierungen und Patches), Datenbanken, Websites sowie Anpassung an Kundenanforderungen (d. h. Änderung oder Konfigurierung bestehender Anwendungen, damit sie in der Systemumgebung des Kunden betriebsfähig sind). b) Erbringung von Beratungsdienstleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie: Dazu gehören Planung und Entwurf von kundenspezifischen Computersystemen, die Hardware-, Software- und Kommunikationstechnologie umfassen. Zum Leistungsumfang können auch die Schulung und Unterstützung der Nutzer gehören. c) Betrieb von Datenverarbeitungsanlagen für Dritte: Dazu gehören Verwaltung und Betrieb von Computersystemen und/oder Datenverarbeitungsanlagen eines Kunden vor Ort und die damit verbundenen Support-Dienstleistungen. d) Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie: Dazu gehören Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie und Computertechnik. Dies umfasst z.B. auch Datenwiederherstellung nach einem Systemabsturz, Installieren (Einrichten) von Arbeitsplatzrechnern und Softwareinstallation. e) Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten: Dazu gehören Bereitstellung von Infrastrukturen für Hosting, Datenverarbeitungsdienste und damit verbundene Tätigkeiten, spezialisierte Hosting-Dienstleistungen (Webhosting), Streamingdienste, Anwendungshosting (Bereitstellung von Anwendungsdiensten, Bereitstellung von Grossrechnerkapazität für Dritte und Datenverarbeitungstätigkeiten), vollständige Datenverarbeitung der Kundendaten, Bereitstellung spezifischer Berichte anhand von Kundendaten und Bereitstellung von Dateneingabediensten. f) Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten: Dazu gehören Reparatur von elektronischen Bauelementen wie Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten. Dies umfasst auch die Reparatur und Wartung folgender Geräte: PC, Laptops, Magnetplatteneinheiten, Flash-Speicher und andere Speichermedien, optische CD-Laufwerke (CD-RW, CD-ROM, DVD-ROM, DVD-RW), Drucker, Bildschirme, Tastaturen, Mäuse, Joysticks, Trackballs, interne und externe Computermodems, Terminals für einen bestimmten Verwendungszweck, Server, Scanner einschliesslich Strichcodescanner, Chipkartenleser, VR-Helme, Projektor sowie Beamer. Die Aufzählung unterliegt dem technischen Wandel und ist nicht abschliessend. g) Reparatur von Telekommunikationsgeräten: Dazu gehören Reparatur und Wartung von Telekommunikationsgeräten wie schnurlose Telefone, Mobiltelefone, Modems, tragbare Modems, Telefaxgeräte, Datenübertragungsgeräte (z.B. Router, Brücken, Modems), Zweiweg-Funkgeräte sowie Fernseh- und Videokameras für den gewerblichen Einsatz. Die Aufzählung unterliegt dem technischen Wandel und ist nicht abschliessend.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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