Pensionsordnung für die Mitglieder des Bürgerrates
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 13 Seite 5/8
Altersrenten 1 Die Mitglieder des Bürgerrates haben bei ihrer Amtsniederlegung und nach vollendeten 62. Altersjahr Anspruch auf eine lebenslängliche Altersrente. Endet die Amtsdauer bis zu maximal sechs Monaten vor Erreichen des Rentenalters, hat ein Mitglied das Recht, auf eine vorzeitige Pensionierung nach Abs. 3 zu verzichten und stattdessen bis zum Rentenalter weiterhin Beiträge zu leisten, um so eine ungekürzte Rente zu erhalten. 2 Die Höhe der jährlichen ordentlichen Altersrente beträgt für jedes zurückgelegte Amtsjahr 7,5 % des versicherten Jahresverdienstes bis maximal 60 %. Angefangene Amtsjahre bis zu sechs Monaten werden pro rata temporis, darüber als volle Jahre angerechnet. 3 Hat ein Mitglied das 58. Lebensjahr vollendet und tritt es aus dem Amt aus, so hat es Anspruch auf eine lebenslänglich vorzeitige Altersrente. Die Höhe der jährlichen vorzeitigen Altersrente wird für jeden Monat, um den der Rücktritt vor Vollendung des 62. Altersjahres vorverlegt wurde, um 0,5 % gekürzt. Ab 12 Amtsjahren beträgt die Kürzung nur noch 0,25 % für jeden Monat des Vorbezuges.
Art. 13 Seite 5/8
Altersrenten 1 Die Mitglieder des Bürgerrates haben bei ihrer Amtsniederlegung und nach vollendeten 62. Altersjahr Anspruch auf eine lebenslängliche Altersrente. Endet die Amtsdauer bis zu maximal sechs Monaten vor Erreichen des Rentenalters, hat ein Mitglied das Recht, auf eine vorzeitige Pensionierung nach Abs. 3 zu verzichten und stattdessen bis zum Rentenalter weiterhin Beiträge zu leisten, um so eine ungekürzte Rente zu erhalten. 2 Die Höhe der jährlichen ordentlichen Altersrente beträgt für jedes zurückgelegte Amtsjahr 7,5 % des versicherten Jahresverdienstes bis maximal 60 %. Angefangene Amtsjahre bis zu sechs Monaten werden pro rata temporis, darüber als volle Jahre angerechnet. 3 Hat ein Mitglied das 58. Lebensjahr vollendet und tritt es aus dem Amt aus, so hat es Anspruch auf eine lebenslänglich vorzeitige Altersrente. Die Höhe der jährlichen vorzeitigen Altersrente wird für jeden Monat, um den der Rücktritt vor Vollendung des 62. Altersjahres vorverlegt wurde, um 0,5 % gekürzt. Ab 12 Amtsjahren beträgt die Kürzung nur noch 0,25 % für jeden Monat des Vorbezuges.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.