Pensionsordnung für die Mitglieder des Bürgerrates
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 20 V. Schlussbestimmungen
Übergangsrecht 1 Die bei Inkrafttreten der neuen Pensionsordnung einbezahlten oder fällig gewordenen Beiträge der Mitglieder des Bürgerrates sowie jene der Bürgergemeinde werden der Pensionskasse einbezahlt. Darüber hinaus werden von der Bürgergemeinde der Pensionskasse, soweit erforderlich, die nötigen Einkaufssummen für den Einkauf auf Alter 46 zurück überwiesen. 2 Beim Inkrafttreten der neuen Pensionsordnung haben die Mitglieder des Bürgerrates das Recht, bis zum Ende der laufenden Amtsperiode für sich die bisherige Pensionsordnung für nebenamtliche Mitglieder des Bürgerrates in Anspruch zu nehmen. 3 Bei den bei Inkrafttreten der neuen Pensionsordnung amtierenden Mitgliedern des Bürgerrates, die nach der bisherigen Pensionsordnung für nebenamtliche Mitglieder des Bürgerrates bereits ab 60 Jahren Anrecht auf eine Altersrente besässen, erfolgt eine Kürzung der Rente gemäss Art. 13 Abs. 3 dieser Pensionsordnung nur für die Monate, um die der Rücktritt vor dem möglichen Rücktrittsalter nach bisheriger Pensionsordnung vorverlegt wird.
Art. 20 V. Schlussbestimmungen
Übergangsrecht 1 Die bei Inkrafttreten der neuen Pensionsordnung einbezahlten oder fällig gewordenen Beiträge der Mitglieder des Bürgerrates sowie jene der Bürgergemeinde werden der Pensionskasse einbezahlt. Darüber hinaus werden von der Bürgergemeinde der Pensionskasse, soweit erforderlich, die nötigen Einkaufssummen für den Einkauf auf Alter 46 zurück überwiesen. 2 Beim Inkrafttreten der neuen Pensionsordnung haben die Mitglieder des Bürgerrates das Recht, bis zum Ende der laufenden Amtsperiode für sich die bisherige Pensionsordnung für nebenamtliche Mitglieder des Bürgerrates in Anspruch zu nehmen. 3 Bei den bei Inkrafttreten der neuen Pensionsordnung amtierenden Mitgliedern des Bürgerrates, die nach der bisherigen Pensionsordnung für nebenamtliche Mitglieder des Bürgerrates bereits ab 60 Jahren Anrecht auf eine Altersrente besässen, erfolgt eine Kürzung der Rente gemäss Art. 13 Abs. 3 dieser Pensionsordnung nur für die Monate, um die der Rücktritt vor dem möglichen Rücktrittsalter nach bisheriger Pensionsordnung vorverlegt wird.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.