Verwaltungsvereinbarung über den polizeilichen Betrieb des Seelisbergtunnels
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 5
Verkehrspolizeiliche Aufgaben 1 Die Polizeiorgane beider Kantone haben auf der Tunnelstrecke unabhängig von den Kantonsgrenzen folgende Aufgaben: 1. die Überwachung und Kontrolle des Verkehrs, der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie der Fahrzeuge; 2. die Anordnungen der zur Wahrung der Verkehrssicherheit und Aufrechterhaltung des Verkehrs notwendigen Massnahmen, namentlich vorübergehende Verkehrsbeschränkungen und -umleitungen; 3. die Überwachung des Strassenzustandes und der verkehrsleitenden Einrichtungen unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit; 4. die Vornahme jener unaufschiebbaren Massnahmen bei Verkehrsunfällen, die nicht sofort der Polizei des Gebietskantons übergeben werden können; 5. die Abnahme von Bussendepositen im ordentlichen Verfahren nach den im Gebietskanton geltenden Bestimmungen; 6. die Erhebung von Ordnungsbussen an Ort und Stelle nach den im Stammkanton geltenden Vorschriften.
Art. 5
Verkehrspolizeiliche Aufgaben 1 Die Polizeiorgane beider Kantone haben auf der Tunnelstrecke unabhängig von den Kantonsgrenzen folgende Aufgaben: 1. die Überwachung und Kontrolle des Verkehrs, der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie der Fahrzeuge; 2. die Anordnungen der zur Wahrung der Verkehrssicherheit und Aufrechterhaltung des Verkehrs notwendigen Massnahmen, namentlich vorübergehende Verkehrsbeschränkungen und -umleitungen; 3. die Überwachung des Strassenzustandes und der verkehrsleitenden Einrichtungen unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit; 4. die Vornahme jener unaufschiebbaren Massnahmen bei Verkehrsunfällen, die nicht sofort der Polizei des Gebietskantons übergeben werden können; 5. die Abnahme von Bussendepositen im ordentlichen Verfahren nach den im Gebietskanton geltenden Bestimmungen; 6. die Erhebung von Ordnungsbussen an Ort und Stelle nach den im Stammkanton geltenden Vorschriften.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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