Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik über die Nutzbarmachung der Wasserkraft des Spöl
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Change 1
Art. 10
Unter Berücksichtigung der Wassermengen und des Gefälles, welche auf den Gebieten der beiden Staaten nutzbar sind, wird vereinbart, dass der auf Italien entfallende Anteil an der im Speicherwerk Livigno nutzbar gemachten Wasserkraft durchschnittlich 8750 Bruttopferdekräfte beträgt. Entsprechend diesem Anteil hat Italien Anrecht auf eine im Speicherwerk Livigno erzeugbare Menge elektrischer Energie sowie auf einen Teil der in diesem Werk verfügbaren Leistung. Die so auf Italien entfallende Energie und Leistung werden auf jährlich 36,5 Millionen Kilowattstunden bzw. auf 18 250 Kilowatt festgesetzt. Die Italienische Republik kann darüber in jeder ihr nützlich erscheinenden Form und unter beliebigen Bedingungen verfügen. Die auf Italien entfallende und ihm abgegebene elektrische Energie und Leistung geniessen von seiten der Schweizerischen Eidgenossenschaft Freiheit von allen Gebühren, Abgaben oder öffentlich‑rechtlichen Beschränkungen irgendwelcher Art, so dass die Energie frei nach Italien hinübergeleitet werden kann und in jeder Beziehung gleichgestellt ist, wie wenn sie auf italienischem Gebiet erzeugt worden wäre. Auf schweizerischem Gebiet bleibt jedoch für die Erstellung, den Betrieb und den Unterhalt der für die Oberleitung der Italien zukommenden elektrischen Energie dienenden elektrischen Anlagen die einschlägige schweizerische Gesetzgebung anwendbar. Die auf Italien entfallende elektrische Energie und Leistung können ausserhalb seines Gebietes nur gemäss den geltenden italienischen Vorschriften über die Ausfuhr elektrischer Energie verwendet werden. Es besteht Einverständnis darüber, dass die italienische Regierung der Verwendung dieser Energie in der Schweiz keine Hindernisse in den Weg legen wird, wenn die schweizerische Regierung die Bewilligung erteilt, einen entsprechenden Teil der auf die Schweiz gemäss Artikel 4 des vorliegenden Abkommens entfallenden Energie in Italien zu verwenden.
Art. 10
Unter Berücksichtigung der Wassermengen und des Gefälles, welche auf den Gebieten der beiden Staaten nutzbar sind, wird vereinbart, dass der auf Italien entfallende Anteil an der im Speicherwerk Livigno nutzbar gemachten Wasserkraft durchschnittlich 8750 Bruttopferdekräfte beträgt. Entsprechend diesem Anteil hat Italien Anrecht auf eine im Speicherwerk Livigno erzeugbare Menge elektrischer Energie sowie auf einen Teil der in diesem Werk verfügbaren Leistung. Die so auf Italien entfallende Energie und Leistung werden auf jährlich 36,5 Millionen Kilowattstunden bzw. auf 18 250 Kilowatt festgesetzt. Die Italienische Republik kann darüber in jeder ihr nützlich erscheinenden Form und unter beliebigen Bedingungen verfügen. Die auf Italien entfallende und ihm abgegebene elektrische Energie und Leistung geniessen von seiten der Schweizerischen Eidgenossenschaft Freiheit von allen Gebühren, Abgaben oder öffentlich‑rechtlichen Beschränkungen irgendwelcher Art, so dass die Energie frei nach Italien hinübergeleitet werden kann und in jeder Beziehung gleichgestellt ist, wie wenn sie auf italienischem Gebiet erzeugt worden wäre. Auf schweizerischem Gebiet bleibt jedoch für die Erstellung, den Betrieb und den Unterhalt der für die Oberleitung der Italien zukommenden elektrischen Energie dienenden elektrischen Anlagen die einschlägige schweizerische Gesetzgebung anwendbar. Die auf Italien entfallende elektrische Energie und Leistung können ausserhalb seines Gebietes nur gemäss den geltenden italienischen Vorschriften über die Ausfuhr elektrischer Energie verwendet werden. Es besteht Einverständnis darüber, dass die italienische Regierung der Verwendung dieser Energie in der Schweiz keine Hindernisse in den Weg legen wird, wenn die schweizerische Regierung die Bewilligung erteilt, einen entsprechenden Teil der auf die Schweiz gemäss Artikel 4 des vorliegenden Abkommens entfallenden Energie in Italien zu verwenden.
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Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
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