Vereinbarung zwischen den Kantonen Thurgau und Zürich über die Ausübung der Autobahnpolizei auf der N 1 und der N 7
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 12
Haftung 1 Für den Schaden, den ein Beamter der Autobahnpolizei des Stammkantons bei seinem Dienst im Gebietskanton einem Dritten zufügt, haften der Gebietskanton und der Beamte nach dem Verantwortlichkeitsrecht des Gebietskantons, soweit danach dem Geschädigten ein Ersatzanspruch zusteht. 2 Dem Gebietskanton steht der Rückgriff auf den Beamten zu, soweit dieser dem Geschädigten oder dem Staat nach dem Recht des Stammkantons ersatzpflichtig ist; doch gilt hierfür das Recht des Gebietskantons, wenn dieses für den Beamten günstiger ist. 3 Für Sach- und Personenschäden, welche Beamte der Autobahnpolizei beim Dienst erleiden, haftet der Stammkanton, soweit eine solche Haftung auch in bezug auf die übrigen Angehörigen seines Polizeikorps besteht. 4 Vorbehalten bleibt die Haftung des Stammkantons als Motorfahrzeughalter gemäss Bundesrecht.
Art. 12
Haftung 1 Für den Schaden, den ein Beamter der Autobahnpolizei des Stammkantons bei seinem Dienst im Gebietskanton einem Dritten zufügt, haften der Gebietskanton und der Beamte nach dem Verantwortlichkeitsrecht des Gebietskantons, soweit danach dem Geschädigten ein Ersatzanspruch zusteht. 2 Dem Gebietskanton steht der Rückgriff auf den Beamten zu, soweit dieser dem Geschädigten oder dem Staat nach dem Recht des Stammkantons ersatzpflichtig ist; doch gilt hierfür das Recht des Gebietskantons, wenn dieses für den Beamten günstiger ist. 3 Für Sach- und Personenschäden, welche Beamte der Autobahnpolizei beim Dienst erleiden, haftet der Stammkanton, soweit eine solche Haftung auch in bezug auf die übrigen Angehörigen seines Polizeikorps besteht. 4 Vorbehalten bleibt die Haftung des Stammkantons als Motorfahrzeughalter gemäss Bundesrecht.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file it