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Vereinbarung zwischen den Kantonen Thurgau und Zürich über die Ausübung der Autobahnpolizei auf der N 1 und der N 7

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Change 1

What to do with it
As published

Art. 4

Sachliche Zuständigkeit a. Strassenpolizei 1 Die Autobahnpolizei des Stammkantons besorgt im Gebietskanton im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit folgende Aufgaben: a. Überwachung und Kontrolle des Verkehrs, der Verkehrsteilnehmer und der Fahrzeuge; b. Anordnung aller Massnahmen, die zur Wahrung der Verkehrssicherheit und zur Aufrechterhaltung des Verkehrs notwendig sind, namentlich Verkehrsumleitungen und vorübergehende Verkehrsbeschränkungen; c. Überwachung des Strassenzustandes und Aufsicht über die Einrichtungen der Autobahn; d. Tatbestandsaufnahme bei Verkehrsunfällen unter Vorbehalt des Beizuges der Untersuchungsbehörden des Gebietskantons; 1) SR 725.111 2) SR 311.0 Autobahnpolizei auf der N 1 und der N 7 - Vereinbarung TG/ZH 552.3 e. Erstellung der Tatbestands- und Anzeigerapporte und Erstattung der administrativpolizeilichen Meldungen an die zuständige Behörde des Gebietskantons; f. Abnahme von Bussendepositen im ordentlichen Verfahren nach den im Gebietskanton geltenden Bestimmungen; g. Erhebung von Ordnungsbussen auf der Stelle gemäss Art. 6 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1970 über Ordnungsbussen im Strassenverkehr, nach den Vorschriften und zugunsten des Stammkantons.

Your change, as a redline

Art. 4

Sachliche Zuständigkeit a. Strassenpolizei 1 Die Autobahnpolizei des Stammkantons besorgt im Gebietskanton im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit folgende Aufgaben: a. Überwachung und Kontrolle des Verkehrs, der Verkehrsteilnehmer und der Fahrzeuge; b. Anordnung aller Massnahmen, die zur Wahrung der Verkehrssicherheit und zur Aufrechterhaltung des Verkehrs notwendig sind, namentlich Verkehrsumleitungen und vorübergehende Verkehrsbeschränkungen; c. Überwachung des Strassenzustandes und Aufsicht über die Einrichtungen der Autobahn; d. Tatbestandsaufnahme bei Verkehrsunfällen unter Vorbehalt des Beizuges der Untersuchungsbehörden des Gebietskantons; 1) SR 725.111 2) SR 311.0 Autobahnpolizei auf der N 1 und der N 7 - Vereinbarung TG/ZH 552.3 e. Erstellung der Tatbestands- und Anzeigerapporte und Erstattung der administrativpolizeilichen Meldungen an die zuständige Behörde des Gebietskantons; f. Abnahme von Bussendepositen im ordentlichen Verfahren nach den im Gebietskanton geltenden Bestimmungen; g. Erhebung von Ordnungsbussen auf der Stelle gemäss Art. 6 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1970 über Ordnungsbussen im Strassenverkehr, nach den Vorschriften und zugunsten des Stammkantons.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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