Art. 1 Gebühren des Einwohneramtes
1 Das Einwohneramt ist berechtigt, folgende Gebühren zu erheben: a) Anmeldegebühr: CHF 25.00 b) Erneuerung der Wochenaufenthaltsbewilligung: CHF 50.00 c) Wohnsitzbescheinigung oder Melde- / Abmeldebestätigung (Grundtaxe): CHF 20.00 d) Lebensattest: CHF 15.00 e) Ausstellung Heimatausweis für auswärtigen Wochenaufenthalt: CHF 20.00 f) Einfache Personalien-Bestätigung: CHF 10.00 g) Erweiterte Personalien-Bestätigung: CHF 20.00 h) Gesuchs-Bestätigung für StVA inkl. Prüfung der Personalien: CHF 10.00 i) Identitätskarte für Erwachsene ≥ 18 Jahre (Gebühr wird von den Bundesbehörden festgesetzt): CHF 70.00 j) Identitätskarte für Kinder < 18 Jahre (Gebühr wird von den Bundesbehörden festgesetzt): CHF 35.00 k) Heimatscheinbestellung beim Zivilstandsamt: CHF 10.00 l) Erlass einer 2. Mahnung / Aufforderung: CHF 20.00 m) Erlass einer 3. Mahnung / Aufforderung: CHF 30.00 n) Verspätete Anmeldung >2–5 Monate: CHF 50.00 o) Aufbewahrung und Registrierung erbrechtlicher Urkunden: CHF 70.00 p) Erlass von Verfügungen: CHF 150.00 q) Aufwand für die Zustellung per Post gegen Rechnung wird zusätzlich verrechnet: gem. effektivem Aufwand r) Ausserordentlicher zeitlicher Aufwand (z.B. für Wohnsitz-Bescheinigungen), sowie Auslagen für Porti, Telefonspesen, können zusätzlich verrechnet werden: gem. effektivem Aufwand