Investmentunternehmensgesetz (IUG) vom 2. Dezember 2015
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 42 Bestellung der Verwahrstelle
1) Die Bestellung der Verwahrstelle ist von der Verwaltungsgesellschaft durch einen schriftlichen Verwahrstellenvertrag zu regeln. Die Regierung kann das Nähere über den Inhalt des Verwahrstellenvertrages mit Verordnung regeln. 2) Als Verwahrstelle kann nur bestellt werden: a) eine nach dem Bankengesetz für die Verwahrung zugelassene Bank oder Wertpapierfirma; b) eine nach dem Bankengesetz errichtete und für die Verwahrung zugelassene inländische Zweigstelle einer Bank oder Wertpapierfirma mit Sitz innerhalb des EWR oder in der Schweiz; c) ein bzw. eine nach dem Treuhändergesetz zugelassener Treuhänder oder zugelassene Treuhandgesellschaft, soweit es sich um Investmentunternehmen handelt, die grundsätzlich nicht in Finanzinstrumente investieren. 3) Die Verwahrstelle stellt der FMA auf Verlangen alle Informationen zur Verfügung, die die Verwahrstelle bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben erhalten hat und die FMA zur Aufsicht über Investmentunternehmen und deren Verwaltungsgesellschaften benötigt. 4) Die Regierung kann das Nähere über die Verwahrstelle nach Abs. 2 Bst. c mit Verordnung regeln.
Art. 42 Bestellung der Verwahrstelle
1) Die Bestellung der Verwahrstelle ist von der Verwaltungsgesellschaft durch einen schriftlichen Verwahrstellenvertrag zu regeln. Die Regierung kann das Nähere über den Inhalt des Verwahrstellenvertrages mit Verordnung regeln. 2) Als Verwahrstelle kann nur bestellt werden: a) eine nach dem Bankengesetz für die Verwahrung zugelassene Bank oder Wertpapierfirma; b) eine nach dem Bankengesetz errichtete und für die Verwahrung zugelassene inländische Zweigstelle einer Bank oder Wertpapierfirma mit Sitz innerhalb des EWR oder in der Schweiz; c) ein bzw. eine nach dem Treuhändergesetz zugelassener Treuhänder oder zugelassene Treuhandgesellschaft, soweit es sich um Investmentunternehmen handelt, die grundsätzlich nicht in Finanzinstrumente investieren. 3) Die Verwahrstelle stellt der FMA auf Verlangen alle Informationen zur Verfügung, die die Verwahrstelle bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben erhalten hat und die FMA zur Aufsicht über Investmentunternehmen und deren Verwaltungsgesellschaften benötigt. 4) Die Regierung kann das Nähere über die Verwahrstelle nach Abs. 2 Bst. c mit Verordnung regeln.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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