Investmentunternehmensgesetz (IUG) vom 2. Dezember 2015
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 71 Vorteilsabschöpfung
1) Wird eine Übertretung nach Art. 70 Abs. 3 begangen und dadurch ein wirtschaftlicher Vorteil erlangt, kann die FMA die Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils anordnen und den Begünstigten zur Zahlung eines entsprechenden Geldbetrages verpflichten. 2) Abs. 1 findet keine Anwendung, wenn der wirtschaftliche Vorteil durch Schadenersatz- oder sonstige Leistungen ausgeglichen ist. Soweit der Begünstigte solche Leistungen erst nach der Vorteilsabschöpfung erbringt, ist der bezahlte Geldbetrag in Höhe der nachgewiesenen Zahlungen zurückzuerstatten. Die Höhe des wirtschaftlichen Vorteils kann geschätzt werden. 3) Die Vorteilsabschöpfung verjährt nach einem Ablauf von fünf Jahren seit Beendigung der Zuwiderhandlung. 4) Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Verwaltungsstrafgesetzes. 5) Der Verfall bei Vergehen nach Art. 70 Abs. 1 und 2 richtet sich nach den §§ 20 ff. des Strafgesetzbuches.
Art. 71 Vorteilsabschöpfung
1) Wird eine Übertretung nach Art. 70 Abs. 3 begangen und dadurch ein wirtschaftlicher Vorteil erlangt, kann die FMA die Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils anordnen und den Begünstigten zur Zahlung eines entsprechenden Geldbetrages verpflichten. 2) Abs. 1 findet keine Anwendung, wenn der wirtschaftliche Vorteil durch Schadenersatz- oder sonstige Leistungen ausgeglichen ist. Soweit der Begünstigte solche Leistungen erst nach der Vorteilsabschöpfung erbringt, ist der bezahlte Geldbetrag in Höhe der nachgewiesenen Zahlungen zurückzuerstatten. Die Höhe des wirtschaftlichen Vorteils kann geschätzt werden. 3) Die Vorteilsabschöpfung verjährt nach einem Ablauf von fünf Jahren seit Beendigung der Zuwiderhandlung. 4) Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Verwaltungsstrafgesetzes. 5) Der Verfall bei Vergehen nach Art. 70 Abs. 1 und 2 richtet sich nach den §§ 20 ff. des Strafgesetzbuches.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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