Propose a change

Stadtverfassung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 26

Alleinige Kompetenz Grosser Stadtrat a) Wahlbefugnisse Der Grosse Stadtrat wählt: a) sein Büro; b) die parlamentarischen Kommissionen; c) die parlamentarischen Mitglieder der Verwaltungskommission der städtischen Werke; 6) d) die Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler der Stadt; e) Vertreterinnen und Vertreter in anderen Gremien, soweit dies in einem Erlass oder einer Vereinbarung vorgesehen ist. Art. 27 b) übrige Geschäfte 1 Der Grosse Stadtrat entscheidet abschliessend über a) neue einmalige Ausgaben für einen bestimmten Zweck von mehr als 100'000 bis 700'000 Franken; b) neue jährlich wiederkehrende Ausgaben für einen bestimmten Zweck von mehr als 20'000 bis 100'000 Franken; c) Kauf, Verkauf, Tausch oder Verpfändung von Grundstücken im Werte von 1 Mio. bis 2 Mio. Franken; d) Übernahme und Einräumen von Baurechten. Vorbehalten bleiben die Übernahme oder Veräusserung von Gebäuden auf dem Baurechtsgrundstück nach den Bestimmungen über den Kauf, Verkauf oder Tausch von Grundstücken sowie die Kompetenz des Stadtrates zur selbständigen Vergabe von Baurechten nach Art. 44 lit. l. 7) e) die Gewährung von Bürgschaften und Darlehen über 500'000 Franken; f) die Verwendung von zweckgebundenen Mitteln, namentlich aus Fonds ab 100'000 Franken einmalig und 20'000 Franken wiederkehrend; g) Gründung von oder Beteiligung an Unternehmen und Beteiligung an öffentlichrechtlichen Anstalten, je unter Vorbehalt der Ausgabenkompetenzen; h) Genehmigung der Jahresrechnung und allfälliger Separatrechnungen sowie des Geschäftsberichtes des Stadtrates; Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. März 2026) 9 i) Antragstellung zu Geschäften, die der Volksabstimmung unterliegen; j) Gutheissung von Volksinitiativen, welche in seiner Kompetenz liegen; k) Behandlung von Volksmotionen und von parlamentarischen Vorstössen; l) Beschlussfassung über Geschäfte des Stadtrates, die dieser ihrer besonderen Bedeutung wegen unterbreitet; m) weitere Geschäfte, wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist. 2 Der Grosse Stadtrat kann die verfassungsmässigen Ausgabenbefugnisse der Behörden der Veränderung des Geldwertes anpassen.

Your change, as a redline

Art. 26

Alleinige Kompetenz Grosser Stadtrat a) Wahlbefugnisse Der Grosse Stadtrat wählt: a) sein Büro; b) die parlamentarischen Kommissionen; c) die parlamentarischen Mitglieder der Verwaltungskommission der städtischen Werke; 6) d) die Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler der Stadt; e) Vertreterinnen und Vertreter in anderen Gremien, soweit dies in einem Erlass oder einer Vereinbarung vorgesehen ist. Art. 27 b) übrige Geschäfte 1 Der Grosse Stadtrat entscheidet abschliessend über a) neue einmalige Ausgaben für einen bestimmten Zweck von mehr als 100'000 bis 700'000 Franken; b) neue jährlich wiederkehrende Ausgaben für einen bestimmten Zweck von mehr als 20'000 bis 100'000 Franken; c) Kauf, Verkauf, Tausch oder Verpfändung von Grundstücken im Werte von 1 Mio. bis 2 Mio. Franken; d) Übernahme und Einräumen von Baurechten. Vorbehalten bleiben die Übernahme oder Veräusserung von Gebäuden auf dem Baurechtsgrundstück nach den Bestimmungen über den Kauf, Verkauf oder Tausch von Grundstücken sowie die Kompetenz des Stadtrates zur selbständigen Vergabe von Baurechten nach Art. 44 lit. l. 7) e) die Gewährung von Bürgschaften und Darlehen über 500'000 Franken; f) die Verwendung von zweckgebundenen Mitteln, namentlich aus Fonds ab 100'000 Franken einmalig und 20'000 Franken wiederkehrend; g) Gründung von oder Beteiligung an Unternehmen und Beteiligung an öffentlichrechtlichen Anstalten, je unter Vorbehalt der Ausgabenkompetenzen; h) Genehmigung der Jahresrechnung und allfälliger Separatrechnungen sowie des Geschäftsberichtes des Stadtrates; Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. März 2026) 9 i) Antragstellung zu Geschäften, die der Volksabstimmung unterliegen; j) Gutheissung von Volksinitiativen, welche in seiner Kompetenz liegen; k) Behandlung von Volksmotionen und von parlamentarischen Vorstössen; l) Beschlussfassung über Geschäfte des Stadtrates, die dieser ihrer besonderen Bedeutung wegen unterbreitet; m) weitere Geschäfte, wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist. 2 Der Grosse Stadtrat kann die verfassungsmässigen Ausgabenbefugnisse der Behörden der Veränderung des Geldwertes anpassen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
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