Erschliessungsreglement (ER)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 20 Übernahme von privaten Anlagen
1 Die Baubehörde kann auf Antrag bestehende Erschliessungsanlagen, welche von Privaten erstellt wurden und dem Gemeingebrauch dienen, übernehmen, sofern die Anlagen den technischen Anforderungen genügen und sich in einwandfreiem Zustand befinden. 2 Die Privaten haben den normgemässen Ausbaustandard und den einwandfreien Unterhalt nachzuweisen. Die zuständige Fachstelle kann diese Feststellung vornehmen. 3 Ist eine Anlage technisch und baulich nicht einwandfrei unterhalten oder sind mit der bisherigen Baulast besondere Rechte verbunden, kann der Gemeinderat an die Übernahme in die öffentliche Baulast Auflagen knüpfen. Diese sind noch vom bisherigen Eigentümer vor der Übergabe der Anlage zu erfüllen. 4 Private Erschliessungsanlagen werden nur übernommen, wenn sie unentgeltlich an die Gemeinde abgetreten werden. 5 Vorbehalten bleibt die Übernahme privater Erschliessungsanlagen auf dem Enteignungsweg.
Art. 20 Übernahme von privaten Anlagen
1 Die Baubehörde kann auf Antrag bestehende Erschliessungsanlagen, welche von Privaten erstellt wurden und dem Gemeingebrauch dienen, übernehmen, sofern die Anlagen den technischen Anforderungen genügen und sich in einwandfreiem Zustand befinden. 2 Die Privaten haben den normgemässen Ausbaustandard und den einwandfreien Unterhalt nachzuweisen. Die zuständige Fachstelle kann diese Feststellung vornehmen. 3 Ist eine Anlage technisch und baulich nicht einwandfrei unterhalten oder sind mit der bisherigen Baulast besondere Rechte verbunden, kann der Gemeinderat an die Übernahme in die öffentliche Baulast Auflagen knüpfen. Diese sind noch vom bisherigen Eigentümer vor der Übergabe der Anlage zu erfüllen. 4 Private Erschliessungsanlagen werden nur übernommen, wenn sie unentgeltlich an die Gemeinde abgetreten werden. 5 Vorbehalten bleibt die Übernahme privater Erschliessungsanlagen auf dem Enteignungsweg.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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