Propose a change

Erschliessungsreglement (ER)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 23 Gebühren

1 Gebühren (Anschlussgebühren und Benutzungsgebühren) werden erhoben zur Deckung der Kosten von Versorgungs- und Entsorgungsanlagen, welche von der Gemeinde erstellt und betrieben werden (Wasserversorgung, Siedlungsentwässerung, Abfallentsorgung). 2 Die einmaligen Anschlussgebühren bilden ein Entgelt für den Einkauf zur Nutzung der bestehenden öffentlichen Versorgungs- und Entsorgungsanlagen, welche von der Gemeinde erstellt und betrieben werden. Sie werden bei Erteilung einer Anschlussbewilligung an die öffentlichen Anlagen erhoben. 3 Die wiederkehrenden Benutzungsgebühren sind ein Entgelt für die Benutzung und Inanspruchnahme der öffentlichen Versorgungs- und Entsorgungsanlagen, welche von der Gemeinde erstellt und betrieben werden. Sie dienen der Finanzierung des Betriebs und Unterhalts sowie der Erneuerung der Versorgungs- und Entsorgungsanlagen. Die Benutzungsgebühren werden periodisch, wenigstens aber einmal im Jahr erhoben. 4 Die Anschlussgebühren und Benutzungsgebühren, werden nach den Bestimmungen der Werkreglemente und der zugehörigen Tarife veranlagt und bezogen. Diese legen den Kreis der Gebührenpflichtigen sowie die Bemessungsgrundlagen und die Gebührenansätze fest und regeln das Verfahren für die Veranlagung und den Bezug der Gebühren.

Your change, as a redline

Art. 23 Gebühren

1 Gebühren (Anschlussgebühren und Benutzungsgebühren) werden erhoben zur Deckung der Kosten von Versorgungs- und Entsorgungsanlagen, welche von der Gemeinde erstellt und betrieben werden (Wasserversorgung, Siedlungsentwässerung, Abfallentsorgung). 2 Die einmaligen Anschlussgebühren bilden ein Entgelt für den Einkauf zur Nutzung der bestehenden öffentlichen Versorgungs- und Entsorgungsanlagen, welche von der Gemeinde erstellt und betrieben werden. Sie werden bei Erteilung einer Anschlussbewilligung an die öffentlichen Anlagen erhoben. 3 Die wiederkehrenden Benutzungsgebühren sind ein Entgelt für die Benutzung und Inanspruchnahme der öffentlichen Versorgungs- und Entsorgungsanlagen, welche von der Gemeinde erstellt und betrieben werden. Sie dienen der Finanzierung des Betriebs und Unterhalts sowie der Erneuerung der Versorgungs- und Entsorgungsanlagen. Die Benutzungsgebühren werden periodisch, wenigstens aber einmal im Jahr erhoben. 4 Die Anschlussgebühren und Benutzungsgebühren, werden nach den Bestimmungen der Werkreglemente und der zugehörigen Tarife veranlagt und bezogen. Diese legen den Kreis der Gebührenpflichtigen sowie die Bemessungsgrundlagen und die Gebührenansätze fest und regeln das Verfahren für die Veranlagung und den Bezug der Gebühren.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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