Propose a change

Erschliessungsreglement (ER)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 28 Beitragspflicht

1 Der Beitragspflicht unterliegen alle Grundstücke, die durch die Erstellung von neuen oder die Änderung von bestehenden Erschliessungsanlagen, welche von der Gemeinde ausgeführt werden, einen wirtschaftlichen Sondervorteil erfahren. Die Gemeinde beteiligt sich an den Gesamtkosten des beitragspflichtigen Werkes, soweit daran ein öffentliches Interesse besteht. 2 Der Gemeinderat legt entsprechend dem öffentlichen und privaten Interesse an den Anlagen den Kostenanteil fest, welcher von der Gemeinde (Anteil der öffentlichen Interessenz) und von der Gesamtheit der Grundeigentümer (Anteil der Privatinteressenz) zu tragen ist. Dienen Erschliessungsanlagen ausschliesslich der Überbauung und Nutzung eines Gebietes, sind sämtliche Erschliessungskosten von der Gesamtheit der Grundeigentümer zu tragen. 3 Für die Aufteilung des Anteils der privaten Interessenz auf mehrere Beteiligte dient in der Regel die mögliche Grundstücksnutzung unter Berücksichtigung allfälliger weiterer Vor- und Nachteile.

Your change, as a redline

Art. 28 Beitragspflicht

1 Der Beitragspflicht unterliegen alle Grundstücke, die durch die Erstellung von neuen oder die Änderung von bestehenden Erschliessungsanlagen, welche von der Gemeinde ausgeführt werden, einen wirtschaftlichen Sondervorteil erfahren. Die Gemeinde beteiligt sich an den Gesamtkosten des beitragspflichtigen Werkes, soweit daran ein öffentliches Interesse besteht. 2 Der Gemeinderat legt entsprechend dem öffentlichen und privaten Interesse an den Anlagen den Kostenanteil fest, welcher von der Gemeinde (Anteil der öffentlichen Interessenz) und von der Gesamtheit der Grundeigentümer (Anteil der Privatinteressenz) zu tragen ist. Dienen Erschliessungsanlagen ausschliesslich der Überbauung und Nutzung eines Gebietes, sind sämtliche Erschliessungskosten von der Gesamtheit der Grundeigentümer zu tragen. 3 Für die Aufteilung des Anteils der privaten Interessenz auf mehrere Beteiligte dient in der Regel die mögliche Grundstücksnutzung unter Berücksichtigung allfälliger weiterer Vor- und Nachteile.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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