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Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 5

Kantonale Zone für Abfallanlagen und kantonale Zone für Anlagen für erneuerbare Energien * 1 Der Regierungsrat bestimmt basierend auf der kantonalen Abfallplanung die Standorte der erforderlichen Deponien und anderen Entsorgungsanlagen in Übereinstimmung mit dem kantonalen Richtplan. Ebenso bestimmt er basierend auf der kantonalen Energiestrategie die Standorte für Energieversorgungsanlagen von kantonalem Interesse und in Übereinstimmung mit dem kantonalen Richtplan. Für diese Anlagen kann das Baudepartement kantonale Nutzungszonen erlassen. Es sind nur Bauten und Anlagen zulässig, die der Produktion, Verteilung oder Speicherung von erneuerbaren Energien oder dem Betrieb der Abfallanlagen dienen. * 2 Das Baudepartement erlässt die erforderlichen Bau- und Nutzungsvorschriften. Diese regeln insbesondere Zweck, Lage, Grösse, Erschliessung und Gestaltung der Bauten und Anlagen und enthalten Angaben über den Betrieb der Anlagen, die allfällige Wiederherstellung und Nachnutzung des Geländes. Der zugehörige Planungsbericht zeigt das Gesamtkonzept auf und enthält weitere, für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit erforderliche Informationen. * 3 Das Baudepartement hört die betroffenen Gemeinden vorgängig an und legt die Planentwürfe samt den dazugehörigen Bau- und Nutzungsvorschriften öffentlich auf. Soweit erforderlich kann das Baudepartement Landumlegungen anordnen. Das Verfahren für den Erlass einer kantonalen Nutzungszone entspricht sinngemäss jenem für die kommunalen Bau- und Zonenordnungen. Art. 11 folgende sind sinngemäss anwendbar. Die Planfestsetzung wird in der Regel mit der Erteilung einer Baubewilligung verbunden, sofern dabei die Vorschriften des Bewilligungsverfahrens eingehalten werden. * 4 Mit der Genehmigung der Zone für Abfallanlagen oder einer Zone für erneuerbare Energien durch den Regierungsrat sind die kommunalen Bauvorschriften und Planungen für das betreffende Gebiet aufgehoben. * 3 Vorschriften und Planungen der Gemeinden

Your change, as a redline

Art. 5

Kantonale Zone für Abfallanlagen und kantonale Zone für Anlagen für erneuerbare Energien * 1 Der Regierungsrat bestimmt basierend auf der kantonalen Abfallplanung die Standorte der erforderlichen Deponien und anderen Entsorgungsanlagen in Übereinstimmung mit dem kantonalen Richtplan. Ebenso bestimmt er basierend auf der kantonalen Energiestrategie die Standorte für Energieversorgungsanlagen von kantonalem Interesse und in Übereinstimmung mit dem kantonalen Richtplan. Für diese Anlagen kann das Baudepartement kantonale Nutzungszonen erlassen. Es sind nur Bauten und Anlagen zulässig, die der Produktion, Verteilung oder Speicherung von erneuerbaren Energien oder dem Betrieb der Abfallanlagen dienen. * 2 Das Baudepartement erlässt die erforderlichen Bau- und Nutzungsvorschriften. Diese regeln insbesondere Zweck, Lage, Grösse, Erschliessung und Gestaltung der Bauten und Anlagen und enthalten Angaben über den Betrieb der Anlagen, die allfällige Wiederherstellung und Nachnutzung des Geländes. Der zugehörige Planungsbericht zeigt das Gesamtkonzept auf und enthält weitere, für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit erforderliche Informationen. * 3 Das Baudepartement hört die betroffenen Gemeinden vorgängig an und legt die Planentwürfe samt den dazugehörigen Bau- und Nutzungsvorschriften öffentlich auf. Soweit erforderlich kann das Baudepartement Landumlegungen anordnen. Das Verfahren für den Erlass einer kantonalen Nutzungszone entspricht sinngemäss jenem für die kommunalen Bau- und Zonenordnungen. Art. 11 folgende sind sinngemäss anwendbar. Die Planfestsetzung wird in der Regel mit der Erteilung einer Baubewilligung verbunden, sofern dabei die Vorschriften des Bewilligungsverfahrens eingehalten werden. * 4 Mit der Genehmigung der Zone für Abfallanlagen oder einer Zone für erneuerbare Energien durch den Regierungsrat sind die kommunalen Bauvorschriften und Planungen für das betreffende Gebiet aufgehoben. * 3 Vorschriften und Planungen der Gemeinden

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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