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Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 9

Zonenplan: Zone für öffentliche Bauten, Anlagen und Grünflächen 1 Für öffentliche Bauten und Anlagen wie Schulhäuser, Verwaltungsgebäude, Kirchen, Friedhöfe oder Spiel- und Sportplätze sowie Grünflächen und Parkanlagen kann eine Zone für öffentliche Bauten, Anlagen und Grünflächen ausgeschieden werden. 2 Private Bauten und Anlagen sind zulässig, wenn sie im Dienste der Öffentlichkeit stehen. 3 Bestehende zonenwidrige Bauten und Anlagen dürfen nur erneuert werden. 4 Die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer können durch schriftliche Bekanntgabe ihres Angebotes vom Tage der Genehmigung des Zonenplanes an die Übernahme des Landes durch das interessierte Gemeinwesen verlangen. Dasselbe Recht steht dem Gemeinwesen zu. 5 Kommt zwischen den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern und dem Gemeinwesen keine Einigung zustande, ist die Enteignung nach dem Enteignungsgesetz durchzuführen. Das Enteignungsverfahren beschränkt sich auf die Behandlung der angemeldeten Forderungen. Art. 9a 2a. Speziallandwirtschaftszonen 1 Speziallandwirtschaftszonen sind Zonen für Bauten und Anlagen der Landwirtschaft, welche über die innere Aufstockung hinausgehen. Sie müssen im Sinne des Konzentrationsprinzips wenn möglich an eine bestehende Bauzone (primär Arbeitszone) anschliessen. Zudem müssen Bauten und Anlagen dieser Zone landschaftsverträglich eingeordnet werden können. 2 Speziallandwirtschaftszonen dürfen insbesondere in folgenden Gebieten nicht ausgeschieden werden: a) in schützenswerten Landschaften von nationaler Bedeutung gemäss BLN b) in schützenswerten Landschaften von kantonaler Bedeutung, ausgenommen in der Nähe eines bestehenden Betriebs c) in Biotopen von nationaler und kantonaler Bedeutung gemäss Bundesinventaren, kantonalen Inventaren oder kantonalem Richtplan; ausgenommen in der Nähe eines bestehenden Betriebs d) in Zuströmbereichen e) in weiteren vom kantonalen Richtplan zu bezeichnenden Gebieten 3 Die Gemeinden können weitere Kriterien für das Ausscheiden von Speziallandwirtschaftszonen festlegen.

Your change, as a redline

Art. 9

Zonenplan: Zone für öffentliche Bauten, Anlagen und Grünflächen 1 Für öffentliche Bauten und Anlagen wie Schulhäuser, Verwaltungsgebäude, Kirchen, Friedhöfe oder Spiel- und Sportplätze sowie Grünflächen und Parkanlagen kann eine Zone für öffentliche Bauten, Anlagen und Grünflächen ausgeschieden werden. 2 Private Bauten und Anlagen sind zulässig, wenn sie im Dienste der Öffentlichkeit stehen. 3 Bestehende zonenwidrige Bauten und Anlagen dürfen nur erneuert werden. 4 Die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer können durch schriftliche Bekanntgabe ihres Angebotes vom Tage der Genehmigung des Zonenplanes an die Übernahme des Landes durch das interessierte Gemeinwesen verlangen. Dasselbe Recht steht dem Gemeinwesen zu. 5 Kommt zwischen den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern und dem Gemeinwesen keine Einigung zustande, ist die Enteignung nach dem Enteignungsgesetz durchzuführen. Das Enteignungsverfahren beschränkt sich auf die Behandlung der angemeldeten Forderungen. Art. 9a 2a. Speziallandwirtschaftszonen 1 Speziallandwirtschaftszonen sind Zonen für Bauten und Anlagen der Landwirtschaft, welche über die innere Aufstockung hinausgehen. Sie müssen im Sinne des Konzentrationsprinzips wenn möglich an eine bestehende Bauzone (primär Arbeitszone) anschliessen. Zudem müssen Bauten und Anlagen dieser Zone landschaftsverträglich eingeordnet werden können. 2 Speziallandwirtschaftszonen dürfen insbesondere in folgenden Gebieten nicht ausgeschieden werden: a) in schützenswerten Landschaften von nationaler Bedeutung gemäss BLN b) in schützenswerten Landschaften von kantonaler Bedeutung, ausgenommen in der Nähe eines bestehenden Betriebs c) in Biotopen von nationaler und kantonaler Bedeutung gemäss Bundesinventaren, kantonalen Inventaren oder kantonalem Richtplan; ausgenommen in der Nähe eines bestehenden Betriebs d) in Zuströmbereichen e) in weiteren vom kantonalen Richtplan zu bezeichnenden Gebieten 3 Die Gemeinden können weitere Kriterien für das Ausscheiden von Speziallandwirtschaftszonen festlegen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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