Propose a change

Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Moldau

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 4.4 Vorbehalte

1. Artikel 4.3 (Inländerbehandlung) findet keine Anwendung auf: (a) Vorbehalte in Anhang XIV (Liste der Vorbehalte); (b) eine Änderung eines Vorbehalts gemäss Buchstabe (a), soweit diese Änderung nicht die Vereinbarkeit des Vorbehalts mit Artikel 4.3 (Inländerbehandlung) mindert; (c) jeden neuen Vorbehalt, der von einer Vertragspartei angenommen und in Anhang XIV (Liste der Vorbehalte) aufgenommen wird und das Gesamtmass der Verpflichtungen dieser Vertragspartei aus diesem Abkommen nicht schmälert; soweit solche Vorbehalte mit Artikel 4.3 (Inländerbehandlung) unvereinbar sind. 2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Rahmen der in Artikel 4.12 (Überprüfung) vorgesehenen Überprüfung mindestens alle drei Jahre die in Anhang XIV (Liste der Vorbehalte) aufgeführten Vorbehalte zu prüfen, um sie zu verringern oder aufzuheben. 3. Eine Vertragspartei kann auf Ersuchen einer anderen Vertragspartei oder einseitig mit schriftlicher Notifikation an die anderen Vertragsparteien ihre in Anhang XIV (Liste der Vorbehalte) aufgeführten Vorbehalte jederzeit vollständig oder teilweise aufheben. 4. Eine Vertragspartei kann in Übereinstimmung mit Absatz 1 Buchstabe (c) durch schriftliche Notifikation an die anderen Vertragsparteien jederzeit einen neuen Vorbehalt in Anhang XIV (Liste der Vorbehalte) aufnehmen. Nach Erhalt einer solchen schriftlichen Notifikation kann eine andere Vertragspartei um Konsultationen zum Vorbehalt ersuchen. Sobald die Vertragspartei, die den neuen Vorbehalt aufgenommen hat, dieses Ersuchen um Konsultationen erhalten hat, tritt sie in Konsultationen mit der ersuchenden Vertragspartei ein.

Your change, as a redline

Art. 4.4 Vorbehalte

1. Artikel 4.3 (Inländerbehandlung) findet keine Anwendung auf: (a) Vorbehalte in Anhang XIV (Liste der Vorbehalte); (b) eine Änderung eines Vorbehalts gemäss Buchstabe (a), soweit diese Änderung nicht die Vereinbarkeit des Vorbehalts mit Artikel 4.3 (Inländerbehandlung) mindert; (c) jeden neuen Vorbehalt, der von einer Vertragspartei angenommen und in Anhang XIV (Liste der Vorbehalte) aufgenommen wird und das Gesamtmass der Verpflichtungen dieser Vertragspartei aus diesem Abkommen nicht schmälert; soweit solche Vorbehalte mit Artikel 4.3 (Inländerbehandlung) unvereinbar sind. 2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Rahmen der in Artikel 4.12 (Überprüfung) vorgesehenen Überprüfung mindestens alle drei Jahre die in Anhang XIV (Liste der Vorbehalte) aufgeführten Vorbehalte zu prüfen, um sie zu verringern oder aufzuheben. 3. Eine Vertragspartei kann auf Ersuchen einer anderen Vertragspartei oder einseitig mit schriftlicher Notifikation an die anderen Vertragsparteien ihre in Anhang XIV (Liste der Vorbehalte) aufgeführten Vorbehalte jederzeit vollständig oder teilweise aufheben. 4. Eine Vertragspartei kann in Übereinstimmung mit Absatz 1 Buchstabe (c) durch schriftliche Notifikation an die anderen Vertragsparteien jederzeit einen neuen Vorbehalt in Anhang XIV (Liste der Vorbehalte) aufnehmen. Nach Erhalt einer solchen schriftlichen Notifikation kann eine andere Vertragspartei um Konsultationen zum Vorbehalt ersuchen. Sobald die Vertragspartei, die den neuen Vorbehalt aufgenommen hat, dieses Ersuchen um Konsultationen erhalten hat, tritt sie in Konsultationen mit der ersuchenden Vertragspartei ein.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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