Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Moldau
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
As published
Art. 5.9 Konsumentenschutz
1. Jede Vertragspartei beschliesst Massnahmen zur Gewährleistung eines wirksamen Konsumentenschutzes bei Transaktionen im elektronischen Geschäftsverkehr oder behält diese bei, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Massnahmen, durch die:
(a) betrügerische und irreführende Geschäftspraktiken verboten werden;
(b) von den Anbietern von Waren und Dienstleistungen verlangt wird, in gutem Glauben zu handeln und sich an faire Geschäftspraktiken zu halten, unter anderem durch das Verbot, von den Konsumentinnen und Konsumenten für nicht angeforderte Waren und Dienstleistungen Gebühren zu verlangen;
(c) von den Anbietern von Waren oder Dienstleistungen verlangt wird, den Konsumentinnen und Konsumenten klare und gründliche Informationen über ihre Identität und Kontaktdaten sowie Informationen über die Waren und Dienstleistungen, die Transaktion und die geltenden Konsumentenrechte bereitzustellen; und
(d) Konsumentinnen und Konsumenten bei Verstössen gegen ihre Rechte Zugang zu Rechtsbehelfen gewährt wird, einschliesslich eines Rechtsbehelfsrechts, wenn Waren oder Dienstleistungen bezahlt und nicht wie vereinbart geliefert oder bereitgestellt werden.
2. Die Vertragsparteien anerkennen, wie wichtig es ist, ihre Konsumentenschutzbehörden oder andere zuständige Stellen mit angemessenen Durchsetzungsbefugnissen zu betrauen, und wie wichtig die Zusammenarbeit zwischen ihren Behörden ist, um ihre jeweiligen innerstaatlichen Gesetze und Regelungen im Bereich des Konsumentenschutzes durchzusetzen.
3. Die Vertragsparteien anerkennen die Bedeutung, wirksame politische Rahmenbedingungen für die Sicherheit von Konsumprodukten zu fördern.
Im Falle von Anbietern von Vermittlungsdiensten schliesst dies auch die Identität und die Kontaktdaten des effektiven Lieferanten der Waren und Dienstleistungen ein.
Your change, as a redline
Art. 5.9 Konsumentenschutz
1. Jede Vertragspartei beschliesst Massnahmen zur Gewährleistung eines wirksamen Konsumentenschutzes bei Transaktionen im elektronischen Geschäftsverkehr oder behält diese bei, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Massnahmen, durch die:
(a) betrügerische und irreführende Geschäftspraktiken verboten werden;
(b) von den Anbietern von Waren und Dienstleistungen verlangt wird, in gutem Glauben zu handeln und sich an faire Geschäftspraktiken zu halten, unter anderem durch das Verbot, von den Konsumentinnen und Konsumenten für nicht angeforderte Waren und Dienstleistungen Gebühren zu verlangen;
(c) von den Anbietern von Waren oder Dienstleistungen verlangt wird, den Konsumentinnen und Konsumenten klare und gründliche Informationen über ihre Identität und Kontaktdaten sowie Informationen über die Waren und Dienstleistungen, die Transaktion und die geltenden Konsumentenrechte bereitzustellen; und
(d) Konsumentinnen und Konsumenten bei Verstössen gegen ihre Rechte Zugang zu Rechtsbehelfen gewährt wird, einschliesslich eines Rechtsbehelfsrechts, wenn Waren oder Dienstleistungen bezahlt und nicht wie vereinbart geliefert oder bereitgestellt werden.
2. Die Vertragsparteien anerkennen, wie wichtig es ist, ihre Konsumentenschutzbehörden oder andere zuständige Stellen mit angemessenen Durchsetzungsbefugnissen zu betrauen, und wie wichtig die Zusammenarbeit zwischen ihren Behörden ist, um ihre jeweiligen innerstaatlichen Gesetze und Regelungen im Bereich des Konsumentenschutzes durchzusetzen.
3. Die Vertragsparteien anerkennen die Bedeutung, wirksame politische Rahmenbedingungen für die Sicherheit von Konsumprodukten zu fördern.
Im Falle von Anbietern von Vermittlungsdiensten schliesst dies auch die Identität und die Kontaktdaten des effektiven Lieferanten der Waren und Dienstleistungen ein.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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