Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Moldau
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
As published
Art. 9.15 Umsetzung und Konsultationen
1. Die Vertragsparteien bezeichnen die Kontaktstellen für die Zwecke dieses Kapitels.
2. Eine Vertragspartei kann über die Kontaktstellen nach Absatz 1 zu allen Angelegenheiten, die sich aus diesem Kapitel ergeben, um Konsultationen mit einer anderen Vertragspartei ersuchen. Die Konsultationen finden im gemischten Ausschuss statt. Die betroffenen Vertragsparteien unternehmen jegliche Anstrengung, um zu einer für beide Seiten zufriedenstellenden Lösung der Angelegenheit zu gelangen. Sie können sich durch massgebliche Organisationen, Stellen oder Fachleute beraten lassen.
3. Die Vertragsparteien können auf die Artikel 11.2 (Gute Dienste, Vergleich oder Vermittlung) und 11.3 (Konsultationen) von Kapitel 11 (Streitbeilegung) zurückgreifen.
4. Die Vertragsparteien können für unter dieses Kapitel fallende Angelegenheiten nicht das Schiedsverfahren nach Kapitel 11 (Streitbeilegung) in Anspruch nehmen.
5. Die Vertragsparteien bieten ihren Interessengruppen die Möglichkeit, Stellungnahmen und Empfehlungen zur Umsetzung dieses Kapitels abzugeben.
Your change, as a redline
Art. 9.15 Umsetzung und Konsultationen
1. Die Vertragsparteien bezeichnen die Kontaktstellen für die Zwecke dieses Kapitels.
2. Eine Vertragspartei kann über die Kontaktstellen nach Absatz 1 zu allen Angelegenheiten, die sich aus diesem Kapitel ergeben, um Konsultationen mit einer anderen Vertragspartei ersuchen. Die Konsultationen finden im gemischten Ausschuss statt. Die betroffenen Vertragsparteien unternehmen jegliche Anstrengung, um zu einer für beide Seiten zufriedenstellenden Lösung der Angelegenheit zu gelangen. Sie können sich durch massgebliche Organisationen, Stellen oder Fachleute beraten lassen.
3. Die Vertragsparteien können auf die Artikel 11.2 (Gute Dienste, Vergleich oder Vermittlung) und 11.3 (Konsultationen) von Kapitel 11 (Streitbeilegung) zurückgreifen.
4. Die Vertragsparteien können für unter dieses Kapitel fallende Angelegenheiten nicht das Schiedsverfahren nach Kapitel 11 (Streitbeilegung) in Anspruch nehmen.
5. Die Vertragsparteien bieten ihren Interessengruppen die Möglichkeit, Stellungnahmen und Empfehlungen zur Umsetzung dieses Kapitels abzugeben.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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