Informatik- und Digitalverordnung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 10
Leistungserbringung für externe Kundschaft 1 Die Leistungserbringerinnen können mit Gemeinden und gemeindenahen Organisationen zwecks Leistungs- und Kostenoptimierung und zur Generierung von Synergien sowie Nutzung von Skaleneffekten zusammenarbeiten. 2 Die Leistungserbringerinnen Zentrale Informatikdienste und Geoinformationszentrum können für externe Kundschaft IT-Services erbringen, die sich aus dem bestehenden Portfolio der Dienstabteilung Zentrale Informatikdienste und Geoinformationszentrum zusammensetzen. Ergänzend oder als Ausnahme können IT-Services auf die begründeten speziellen Bedürfnisse der externen Kundschaft zugeschnitten werden. 3 Für die Offertstellung von IT-Services an externe Kundschaft gilt die gleiche Zuständigkeitsordnung, wie sie gemäss Finanzhaushaltreglement für die Vergabe von Aufträgen und Bestellungen vorgesehen ist. Seite 6/15 III. Gremien 1. Allgemeines
Art. 10
Leistungserbringung für externe Kundschaft 1 Die Leistungserbringerinnen können mit Gemeinden und gemeindenahen Organisationen zwecks Leistungs- und Kostenoptimierung und zur Generierung von Synergien sowie Nutzung von Skaleneffekten zusammenarbeiten. 2 Die Leistungserbringerinnen Zentrale Informatikdienste und Geoinformationszentrum können für externe Kundschaft IT-Services erbringen, die sich aus dem bestehenden Portfolio der Dienstabteilung Zentrale Informatikdienste und Geoinformationszentrum zusammensetzen. Ergänzend oder als Ausnahme können IT-Services auf die begründeten speziellen Bedürfnisse der externen Kundschaft zugeschnitten werden. 3 Für die Offertstellung von IT-Services an externe Kundschaft gilt die gleiche Zuständigkeitsordnung, wie sie gemäss Finanzhaushaltreglement für die Vergabe von Aufträgen und Bestellungen vorgesehen ist. Seite 6/15 III. Gremien 1. Allgemeines
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.