Propose a change

Jagdgesetz vom 30. Januar 1962 (JagdG)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 19d d) Bestellung als Wildhüter oder angehender Wildhüter

1) Als Wildhüter kann bestellt werden, wer: a) das 21. Lebensjahr vollendet hat; b) die Befähigung zur Erlangung einer Jagdkarte besitzt, die körperlichen, geistigen und moralischen Eigenschaften für die Betrauung mit den Rechten und Pflichten eines Organes des öffentlichen Sicherheitsdienstes aufweist, vertrauenswürdig ist; c) unter Berücksichtigung seines Wohnortes in der Lage ist, seine Aufgaben einwandfrei und zeitnah zu erfüllen; und d) die Ausbildung Wildhüter/Wildhüterin mit eidgenössischem Fachausweis oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat; über die Gleichwertigkeit entscheidet das Amt für Wald, Natur und Landwirtschaft. 2) Als angehender Wildhüter kann für einen Zeitraum von acht Jahren bestellt werden, wer: a) die Voraussetzungen nach Abs. 1 Bst. a bis c erfüllt; b) über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt; c) die Jagdeignungsprüfung oder eine andere im Verordnungswege dieser gleichgestellte Prüfung mit Erfolg abgelegt hat; und d) sich verpflichtet, in dieser Zeit die Ausbildung Wildhüter/Wildhüterin mit eidgenössischem Fachausweis zu absolvieren.

Your change, as a redline

Art. 19d d) Bestellung als Wildhüter oder angehender Wildhüter

1) Als Wildhüter kann bestellt werden, wer: a) das 21. Lebensjahr vollendet hat; b) die Befähigung zur Erlangung einer Jagdkarte besitzt, die körperlichen, geistigen und moralischen Eigenschaften für die Betrauung mit den Rechten und Pflichten eines Organes des öffentlichen Sicherheitsdienstes aufweist, vertrauenswürdig ist; c) unter Berücksichtigung seines Wohnortes in der Lage ist, seine Aufgaben einwandfrei und zeitnah zu erfüllen; und d) die Ausbildung Wildhüter/Wildhüterin mit eidgenössischem Fachausweis oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat; über die Gleichwertigkeit entscheidet das Amt für Wald, Natur und Landwirtschaft. 2) Als angehender Wildhüter kann für einen Zeitraum von acht Jahren bestellt werden, wer: a) die Voraussetzungen nach Abs. 1 Bst. a bis c erfüllt; b) über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt; c) die Jagdeignungsprüfung oder eine andere im Verordnungswege dieser gleichgestellte Prüfung mit Erfolg abgelegt hat; und d) sich verpflichtet, in dieser Zeit die Ausbildung Wildhüter/Wildhüterin mit eidgenössischem Fachausweis zu absolvieren.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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