Jagdgesetz vom 30. Januar 1962 (JagdG)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 24 Ausschlussgründe
Von der Erlangung einer Jagdkarte sind ausgeschlossen: a) Personen, die psychisch krank oder geistig behindert sind, und Unmündige; b) Personen, die von Wohltätigkeitsanstalten oder aus Gemeindemitteln Armenunterstützungen beziehen sowie solche, die den Steuerverpflichtungen gegenüber dem Staat oder der Gemeinde nicht nachkommen; c) Personen, die wegen geistiger oder körperlicher Mängel unfähig sind, ein Jagdgewehr sicher zu führen oder deren bisheriges Verhalten besorgen lässt, dass sie die öffentliche Sicherheit gefährden werden; d) Personen, die wegen eines Verbrechens verurteilt worden sind, für die Dauer von fünf Jahren, gerechnet von dem Tage, an dem die Strafe verbüsst oder nachgesehen worden ist oder als verbüsst oder als erlassen gilt; e) Personen, die wegen eines Verstosses gegen die Sicherheit des Lebens durch unvorsichtige Gebarung mit Schusswaffen, Munition oder anderen Explosivstoffen oder wegen Eingriffen in fremdes Jagdrecht verurteilt worden sind, für drei Jahre, gerechnet vom Tage, an dem die Strafe verbüsst oder nachgesehen worden ist oder als verbüsst oder als erlassen gilt; f) Personen, denen durch rechtskräftiges Straferkenntnis die Fähigkeit zum Besitze einer Jagdkarte abgesprochen oder die Jagdkarte entzogen wurde, für die darin ausgesprochene Dauer; g) Personen, die nach ihrem bisherigen Verhalten keine Gewähr für eine ordnungsgemässe oder weidgerechte Ausübung der Jagd bieten; h) Personen, denen nach Waffengesetz der Besitz und das Führen von Waffen und Munition untersagt ist.
Art. 24 Ausschlussgründe
Von der Erlangung einer Jagdkarte sind ausgeschlossen: a) Personen, die psychisch krank oder geistig behindert sind, und Unmündige; b) Personen, die von Wohltätigkeitsanstalten oder aus Gemeindemitteln Armenunterstützungen beziehen sowie solche, die den Steuerverpflichtungen gegenüber dem Staat oder der Gemeinde nicht nachkommen; c) Personen, die wegen geistiger oder körperlicher Mängel unfähig sind, ein Jagdgewehr sicher zu führen oder deren bisheriges Verhalten besorgen lässt, dass sie die öffentliche Sicherheit gefährden werden; d) Personen, die wegen eines Verbrechens verurteilt worden sind, für die Dauer von fünf Jahren, gerechnet von dem Tage, an dem die Strafe verbüsst oder nachgesehen worden ist oder als verbüsst oder als erlassen gilt; e) Personen, die wegen eines Verstosses gegen die Sicherheit des Lebens durch unvorsichtige Gebarung mit Schusswaffen, Munition oder anderen Explosivstoffen oder wegen Eingriffen in fremdes Jagdrecht verurteilt worden sind, für drei Jahre, gerechnet vom Tage, an dem die Strafe verbüsst oder nachgesehen worden ist oder als verbüsst oder als erlassen gilt; f) Personen, denen durch rechtskräftiges Straferkenntnis die Fähigkeit zum Besitze einer Jagdkarte abgesprochen oder die Jagdkarte entzogen wurde, für die darin ausgesprochene Dauer; g) Personen, die nach ihrem bisherigen Verhalten keine Gewähr für eine ordnungsgemässe oder weidgerechte Ausübung der Jagd bieten; h) Personen, denen nach Waffengesetz der Besitz und das Führen von Waffen und Munition untersagt ist.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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