Propose a change

Jagdgesetz vom 30. Januar 1962 (JagdG)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 8 Freihändige Verpachtung

1) Gemeinden, Alpgenossenschaften und Bürgergenossenschaften, auf deren Gebiet ein Jagdrevier ganz oder teilweise liegt, können einvernehmlich beschliessen, das Jagdrevier an eine Gruppe von mindestens vier natürlichen Personen freihändig zu verpachten. Beträgt der Anteil einer Gemeinde, Alpgenossenschaft oder Bürgergenossenschaft am betreffenden Jagdrevier weniger als 25 ha, muss ihre Zustimmung nicht eingeholt werden. 1a) Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, werden nicht an die notwendige Anzahl Pächter nach Abs. 1 angerechnet. 2) Eine freihändige Verpachtung an eine Gruppe, die sich ganz oder teilweise aus Ausländern ohne Niederlassungsbewilligung zusammensetzt, ist ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt Art. 7 Abs. 3, dieses Gesetzes. 3) Bei einer freihändigen Verpachtung eines Reviers darf der für die öffentliche Versteigerung festgesetzte Ausrufspreis nicht unterschritten werden. 4) Die Regierung teilt den Gemeinden, Alpgenossenschaften und Bürgergenossenschaften spätestens sechs Monate vor Ablauf einer Jagdpachtperiode die Ausrufpreise mit.

Your change, as a redline

Art. 8 Freihändige Verpachtung

1) Gemeinden, Alpgenossenschaften und Bürgergenossenschaften, auf deren Gebiet ein Jagdrevier ganz oder teilweise liegt, können einvernehmlich beschliessen, das Jagdrevier an eine Gruppe von mindestens vier natürlichen Personen freihändig zu verpachten. Beträgt der Anteil einer Gemeinde, Alpgenossenschaft oder Bürgergenossenschaft am betreffenden Jagdrevier weniger als 25 ha, muss ihre Zustimmung nicht eingeholt werden. 1a) Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, werden nicht an die notwendige Anzahl Pächter nach Abs. 1 angerechnet. 2) Eine freihändige Verpachtung an eine Gruppe, die sich ganz oder teilweise aus Ausländern ohne Niederlassungsbewilligung zusammensetzt, ist ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt Art. 7 Abs. 3, dieses Gesetzes. 3) Bei einer freihändigen Verpachtung eines Reviers darf der für die öffentliche Versteigerung festgesetzte Ausrufspreis nicht unterschritten werden. 4) Die Regierung teilt den Gemeinden, Alpgenossenschaften und Bürgergenossenschaften spätestens sechs Monate vor Ablauf einer Jagdpachtperiode die Ausrufpreise mit.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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