Propose a change

Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 22

1 Der Bund koordiniert auf nationaler Ebene die Ausbildung der Angehörigen der Partnerorganisationen betreffend die Zusammenarbeit. Er koordiniert die Übungen zwischen den Partnerorganisationen und: a. den Führungsorganen; b. der Armee; c. den Stellen und Organisationen nach Artikel 3 Absatz 3. 2 Das BABS stellt die Grundausbildungs- und Weiterbildungsangebote für die kantonalen Führungsorgane sicher. 3 Es stellt die Ausbildung für den Betrieb von Komponenten der Kommunikationssysteme im Bevölkerungsschutz sowie der Systeme zur Warnung der Behörden und zur Alarmierung und Information der Bevölkerung sicher. 3bis Es kann Dritte mit der Durchführung von Aus-, Weiter- und Fortbildungen sowie Forschungstätigkeiten beauftragen. 4 Es kann mit den Kantonen, Dritten und zuständigen Behörden des grenznahen Auslands die Durchführung von weiteren Ausbildungen und Übungen vereinbaren. 5 Es kann weitere Ausbildungen im Bereich des Bevölkerungsschutzes anbieten. 6 Es betreibt ein Ausbildungszentrum. 7 Der Bundesrat regelt die Zuständigkeiten im Bereich der Ausbildung. Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 21. März 2025, in Kraft seit 1. Jan. 2026 (AS 2025 703; BBl 2024 1216).

Your change, as a redline

Art. 22

1 Der Bund koordiniert auf nationaler Ebene die Ausbildung der Angehörigen der Partnerorganisationen betreffend die Zusammenarbeit. Er koordiniert die Übungen zwischen den Partnerorganisationen und: a. den Führungsorganen; b. der Armee; c. den Stellen und Organisationen nach Artikel 3 Absatz 3. 2 Das BABS stellt die Grundausbildungs- und Weiterbildungsangebote für die kantonalen Führungsorgane sicher. 3 Es stellt die Ausbildung für den Betrieb von Komponenten der Kommunikationssysteme im Bevölkerungsschutz sowie der Systeme zur Warnung der Behörden und zur Alarmierung und Information der Bevölkerung sicher. 3bis Es kann Dritte mit der Durchführung von Aus-, Weiter- und Fortbildungen sowie Forschungstätigkeiten beauftragen. 4 Es kann mit den Kantonen, Dritten und zuständigen Behörden des grenznahen Auslands die Durchführung von weiteren Ausbildungen und Übungen vereinbaren. 5 Es kann weitere Ausbildungen im Bereich des Bevölkerungsschutzes anbieten. 6 Es betreibt ein Ausbildungszentrum. 7 Der Bundesrat regelt die Zuständigkeiten im Bereich der Ausbildung. Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 21. März 2025, in Kraft seit 1. Jan. 2026 (AS 2025 703; BBl 2024 1216).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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