Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz
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Change 1
As published
Art. 3 Führungsorgane, Partnerorganisationen und Dritte
1 Die Führungsorgane, Partnerorganisationen und Dritte arbeiten im Rahmen des Bevölkerungsschutzes in der Vorsorge und der Ereignisbewältigung zusammen.
2 Als Partnerorganisationen arbeiten zusammen:
a. die Polizei zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung;
b. die Feuerwehr zur Rettung und zur Sicherstellung der Schadenwehr;
c. das Gesundheitswesen, einschliesslich des sanitätsdienstlichen Rettungswesens, zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung;
d. die technischen Betriebe, insbesondere zur Gewährleistung der Verfügbarkeit von unverzichtbaren Gütern und Dienstleistungen für die Bevölkerung;
e. der Zivilschutz zum Schutz und zur Rettung der Bevölkerung, zur Betreuung schutzsuchender Personen sowie zur Führungsunterstützung und zur Unterstützung der anderen Partnerorganisationen.
3 Zur Vorsorge und Ereignisbewältigung können weitere Stellen und Organisationen beigezogen werden, insbesondere:
a. Behörden;
b. Unternehmen;
c. Nichtregierungsorganisationen.
Your change, as a redline
Art. 3 Führungsorgane, Partnerorganisationen und Dritte
1 Die Führungsorgane, Partnerorganisationen und Dritte arbeiten im Rahmen des Bevölkerungsschutzes in der Vorsorge und der Ereignisbewältigung zusammen.
2 Als Partnerorganisationen arbeiten zusammen:
a. die Polizei zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung;
b. die Feuerwehr zur Rettung und zur Sicherstellung der Schadenwehr;
c. das Gesundheitswesen, einschliesslich des sanitätsdienstlichen Rettungswesens, zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung;
d. die technischen Betriebe, insbesondere zur Gewährleistung der Verfügbarkeit von unverzichtbaren Gütern und Dienstleistungen für die Bevölkerung;
e. der Zivilschutz zum Schutz und zur Rettung der Bevölkerung, zur Betreuung schutzsuchender Personen sowie zur Führungsunterstützung und zur Unterstützung der anderen Partnerorganisationen.
3 Zur Vorsorge und Ereignisbewältigung können weitere Stellen und Organisationen beigezogen werden, insbesondere:
a. Behörden;
b. Unternehmen;
c. Nichtregierungsorganisationen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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