Propose a change

Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 54 Zuständigkeiten und Vorgaben des BABS

1 Das BABS erstellt in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Grundlagen für eine einheitliche Ausbildung. 2 Es ist zuständig für: a. die zentrale Führungsausbildung der Offiziere; b. die Fachausbildung von Kadermitgliedern sowie von Spezialisten und Spezialistinnen; c. … 3 Es kann mit den Kantonen vereinbaren, Aus- und Weiterbildungen für sie durchzuführen. 4 Es kann Angehörigen von Partnerorganisationen sowie Stellen und Organisationen nach Artikel 3 die Teilnahme an seinem Ausbildungsangebot ermöglichen. 5 Es legt in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Ziele und die Inhalte der Zivilschutzausbildung fest. Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 21. März 2025, mit Wirkung seit 1. Jan. 2026 (AS 2025 703; BBl 2024 1216). Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 21. März 2025, in Kraft seit 1. Jan. 2026 (AS 2025 703; BBl 2024 1216).

Your change, as a redline

Art. 54 Zuständigkeiten und Vorgaben des BABS

1 Das BABS erstellt in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Grundlagen für eine einheitliche Ausbildung. 2 Es ist zuständig für: a. die zentrale Führungsausbildung der Offiziere; b. die Fachausbildung von Kadermitgliedern sowie von Spezialisten und Spezialistinnen; c. … 3 Es kann mit den Kantonen vereinbaren, Aus- und Weiterbildungen für sie durchzuführen. 4 Es kann Angehörigen von Partnerorganisationen sowie Stellen und Organisationen nach Artikel 3 die Teilnahme an seinem Ausbildungsangebot ermöglichen. 5 Es legt in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Ziele und die Inhalte der Zivilschutzausbildung fest. Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 21. März 2025, mit Wirkung seit 1. Jan. 2026 (AS 2025 703; BBl 2024 1216). Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 21. März 2025, in Kraft seit 1. Jan. 2026 (AS 2025 703; BBl 2024 1216).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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