Propose a change

Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 62 Steuerung des Schutzraumbaus, Verwendung und Höhe der Ersatzbeiträge

1 Die Kantone steuern zur Gewährleistung eines ausreichenden und angemessen verteilten Schutzplatzangebots den Schutzraumbau. 2 Die Ersatzbeiträge nach Artikel 61 Absätze 1 und 2 gehen an die Kantone. 3 Sie dienen zur Finanzierung der öffentlichen Schutzräume der Gemeinden und zur Erneuerung öffentlicher und privater Schutzräume. Verbleibende Mittel dürfen ausschliesslich verwendet werden für: a. die zivilschutznahe Umnutzung von Schutzanlagen; b. den Rückbau von Schutzanlagen, wenn diese weiterhin für Zivilschutz- zwecke genutzt werden (Art. 91 Abs. 3); c. die Beschaffung von Material nach Artikel 92 Buchstabe c; d. die periodische Schutzraumkontrolle; e. die Deckung der Verwaltungskosten des Ersatzbeitragsfonds; f. die Ausbildungsaufgaben im Zivilschutz. 4 Der Bundesrat legt die Rahmenbedingungen fest für die Steuerung des Schutzraumbaus, für die Höhe der Ersatzbeiträge und für die Verwendung der verbleibenden Mittel (Abs. 3). 5 Die Kantone erstatten dem BABS auf dessen Verlangen Bericht über die Verwendung der Ersatzbeiträge.

Your change, as a redline

Art. 62 Steuerung des Schutzraumbaus, Verwendung und Höhe der Ersatzbeiträge

1 Die Kantone steuern zur Gewährleistung eines ausreichenden und angemessen verteilten Schutzplatzangebots den Schutzraumbau. 2 Die Ersatzbeiträge nach Artikel 61 Absätze 1 und 2 gehen an die Kantone. 3 Sie dienen zur Finanzierung der öffentlichen Schutzräume der Gemeinden und zur Erneuerung öffentlicher und privater Schutzräume. Verbleibende Mittel dürfen ausschliesslich verwendet werden für: a. die zivilschutznahe Umnutzung von Schutzanlagen; b. den Rückbau von Schutzanlagen, wenn diese weiterhin für Zivilschutz- zwecke genutzt werden (Art. 91 Abs. 3); c. die Beschaffung von Material nach Artikel 92 Buchstabe c; d. die periodische Schutzraumkontrolle; e. die Deckung der Verwaltungskosten des Ersatzbeitragsfonds; f. die Ausbildungsaufgaben im Zivilschutz. 4 Der Bundesrat legt die Rahmenbedingungen fest für die Steuerung des Schutzraumbaus, für die Höhe der Ersatzbeiträge und für die Verwendung der verbleibenden Mittel (Abs. 3). 5 Die Kantone erstatten dem BABS auf dessen Verlangen Bericht über die Verwendung der Ersatzbeiträge.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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