Justizgesetz
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 123
Unentgeltliche Rechtspflege – Im Allgemeinen 1 Die unentgeltliche Rechtspflege richtet sich nach dem anwendbaren Verfahrensgesetz. Sie kann gewährt werden, wenn jemand nicht über die notwendigen Mittel verfügt, um die Verfahrenskosten zu bezahlen, und wenn das Verfahren aus Sicht einer vernünftigen Prozesspartei nicht von vornherein aussichtslos scheint. 1bis Die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege kann von einer monatlichen Beteiligung, die einer vorzeitigen Rückerstattung der Leistungen des Gemeinwesens gleichkommt, abhängig gemacht werden. 2 Die für die Beziehungen zur richterlichen Gewalt zuständige Direktion 2) richtet dem bezeichneten Rechtsbeistand über das für diese Beziehungen zuständige Amt die Entschädigungen aus, die von der zuständigen Gerichtsbehörde festgesetzt wurde. 3 Das für die Beziehungen zur richterlichen Gewalt zuständige Amt 3) fordert gegebenenfalls die im Rahmen der unentgeltlichen Rechtspflege erbrachten Leistungen zurück. Es erhält zu diesem Zweck eine Kopie der Aufstellung aller Entscheide, mit denen die unentgeltliche Rechtspflege gewährt wurde und mit denen die Entschädigungen der amtlich bestellten Anwältinnen und Anwälte festgesetzt wurden. 3bis Die Gerichtsbehörden sind angehalten, das für die Beziehungen zur richterlichen Gewalt zuständige Amt über alle Ereignisse, von denen sie Kenntnis erhalten haben und die einen Einfluss auf die finanzielle Situation der begünstigten Person haben und Anlass zu einer Rückerstattung der Kosten für die unentgeltliche Rechtspflege geben könnten, zu informieren. 4 Um periodisch zu überprüfen, ob die Bedingungen für eine solche Rückforderung erfüllt sind, kann das für die Beziehungen zur richterlichen Gewalt zuständige Amt im Abrufverfahren auf die Daten des für die direkten Steuern zuständigen kantonalen Amtes 4) und der Betreibungsämter zugreifen; die Bestimmungen des Datenschutzes bleiben vorbehalten. Der Staatsrat legt die Modalitäten in einem Reglement fest.
Art. 123
Unentgeltliche Rechtspflege – Im Allgemeinen 1 Die unentgeltliche Rechtspflege richtet sich nach dem anwendbaren Verfahrensgesetz. Sie kann gewährt werden, wenn jemand nicht über die notwendigen Mittel verfügt, um die Verfahrenskosten zu bezahlen, und wenn das Verfahren aus Sicht einer vernünftigen Prozesspartei nicht von vornherein aussichtslos scheint. 1bis Die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege kann von einer monatlichen Beteiligung, die einer vorzeitigen Rückerstattung der Leistungen des Gemeinwesens gleichkommt, abhängig gemacht werden. 2 Die für die Beziehungen zur richterlichen Gewalt zuständige Direktion 2) richtet dem bezeichneten Rechtsbeistand über das für diese Beziehungen zuständige Amt die Entschädigungen aus, die von der zuständigen Gerichtsbehörde festgesetzt wurde. 3 Das für die Beziehungen zur richterlichen Gewalt zuständige Amt 3) fordert gegebenenfalls die im Rahmen der unentgeltlichen Rechtspflege erbrachten Leistungen zurück. Es erhält zu diesem Zweck eine Kopie der Aufstellung aller Entscheide, mit denen die unentgeltliche Rechtspflege gewährt wurde und mit denen die Entschädigungen der amtlich bestellten Anwältinnen und Anwälte festgesetzt wurden. 3bis Die Gerichtsbehörden sind angehalten, das für die Beziehungen zur richterlichen Gewalt zuständige Amt über alle Ereignisse, von denen sie Kenntnis erhalten haben und die einen Einfluss auf die finanzielle Situation der begünstigten Person haben und Anlass zu einer Rückerstattung der Kosten für die unentgeltliche Rechtspflege geben könnten, zu informieren. 4 Um periodisch zu überprüfen, ob die Bedingungen für eine solche Rückforderung erfüllt sind, kann das für die Beziehungen zur richterlichen Gewalt zuständige Amt im Abrufverfahren auf die Daten des für die direkten Steuern zuständigen kantonalen Amtes 4) und der Betreibungsämter zugreifen; die Bestimmungen des Datenschutzes bleiben vorbehalten. Der Staatsrat legt die Modalitäten in einem Reglement fest.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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